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Fördermöglichkeiten - Deutschland, Schweiz, Österreich

 

SchweinderlDeutschland


In Deutschland gibt es hauptsächlich Fördermöglichkeiten für Auslandspraktika, die deiner beruflichen Entwicklung dienen. Oft kann man jedoch auch einen Freiwilligendienst als ein solches Praktikum ansehen und deklarieren. In Frage dafür kommen Auslandsbafög, Stipendien und Fahrkostenzuschüsse des DAAD sowie Förderung von Praxisaufenthalten für FH-Studierende aus den Bereichen Wirtschaft & Technik von Inwent.
 
Wichtig ist, dass Du Dich nicht vom Aufwand der Beantragung abschrecken lässt. Bewerbe Dich früh genug, schau genau an, welche Unterlagen erforderlich sind und habe Geduld!
 
Eine gute Anlaufstelle sind immer die akademischen Auslandsämter der Universitäten, FHs und Berufsschulen. Diese können Dir Detailinformationen und Tipps zu Auslandsbafög, DAAD, Inwent und möglicherweise weiteren Programmen der Förderung (z.B. von Stiftungen) geben.
 
Wenn das Praktikum Deiner beruflichen Entwicklung dient bekommst Du in der Regel auch weiterhin Kindergeld.
 
Die einzige uns bekannte Fördermöglichkeit für Freiwilligeneinsätze bietet Inwent mit dem "Konkreten Friedensdient" für Bürger aus Nordrhein-Westfalen.
 
1.    Auslandsbafög
 
Wenn Du ein Praktikum machst, das für Deine berufliche Entwicklung förderlich ist, dann kannst Du Auslandsbafög beantragen:
 
Dabei muss das Praktikum
* eine Mindestdauer von zwölf Wochen haben
* für Ausbildung oder Studium erforderlich und förderlich sein
* durch die Ausbildungs- oder Prüfungsstelle anerkannt werden
 
Im Rahmen unseres Sorgenfreipakets kannst Du uns vor Deiner Anreise den internationalen Praktikumsvertrag Deiner Uni/FH/Schule zukommen lassen und wir füllen diesen zusammen mit der Praktikumseinrichtung aus. In den meisten Einsatzstellen gibt es qualifiziertes Personal, das die Rolle eines Praktikumsbetreuers übernehmen kann. Entsprechende Ausbildungsurkunden/Diploma etc. der Praktikumsbetreuer liegen uns in den meisten Fällen vor, um deren Qualifikation für Deine Uni/FH/Schule vorweisen zu können, sollte dies erforderlich sein. Am Ende des Praktikums bekommst Du entweder von der Einrichtung oder von uns eine Bestätigung bzw. ein Zeugnis für Deinen Einsatz, bzw. wir zeichnen entsprechende Formulare Deiner Uni/FH/Schule ab.
 
Wichtig: Bewerbt Euch für Auslandsbafög früh genug! Ca. 6 Monate vor dem geplanten Praktikum sollte man die erforderlichen Unterlagen zusammensuchen und sich bei der jeweiligen Stelle bewerben.
 
Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen, zu den jeweils zuständigen Stellen und Voraussetzungen zur Förderung findest Du hier.
 
2.    Stipendium und Fahrtkostenzuschuss des DAAD
 
Weitere Optioneen sind ein Stipendium und Fahrtkostenzuschüsse des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst). Dabei ist vor allem das Programm „Praktika im Rahmen auslandsbezogener Studiengänge“ für die von uns vermittelten Praktika relevant. Wir geben Dir hier eine kurze Übersicht zu den Voraussetzungen der Förderung, eine ausführliche Beratung geben die akademischen Auslandsämter der Universitäten bzw. FHs.
 
•    Praktika im Rahmen auslandsbezogener Studiengänge
 
Das Auslandspraktikum muss als Pflichtpraktikum bzw. als vom Fachbereich für das Studienziel dringend empfohlenes Auslandspraktikum anerkannt werden. Der Stellenwert des Auslandspraktikums im Rahmen der Ausbildungsziele des Studiengangs ist im Antrag darzulegen.
 
Voraussetzungen:
 
* Abschluss des Grundstudiums oder 2. Semesters bei Bachelorstudiengängen. Bei Masterstudiengängen, die ein Jahr dauert bereits ab dem 1. Semester
* Nachweis von guten, praxisbezogenen Sprachkenntnissen. Für den Nachweis von englischen Sprachkenntnissen eignen sich der TOEFL-Test, die IELTS-Prüfung, das Cambridge Certificate, TOEIC und so weiter. Für französischsprachige Länder wie Marokko, eignen sich DELF oder DALF - Prüfungen. Das Abiturzeugnis oder ein besuchter Kurs bei der Volkshochschule genügen nicht als Sprachnachweis
* Mindestdauer: 2 Monate
 
•    Fahrkostenzuschuss
 
Für die Beantragung des Fahrtkostenzuschusses gelten ungefähr dieselben Voraussetzungen wie für das Stipendium: Du musst praxisbezogene Sprachkenntnisse nachweisen und einen bestätigten Praktikumsplatz, der in irgendeiner Form relevant für Deinen Studiengang sein muss. Den Nachweis über Deinen Praktikumsplatz erhältst Du im Rahmen des Sorgenfreipaketes von uns in Form einer qualifizierten Bestätigung mit offiziellem Stempel und Unterschrift, der von Deinem Auslandsamt und vom DAAD akzeptiert werden sollte.
 
Weitere und detaillierte Infos zu verschiedenen Förderungsmöglichkeiten des DAAD findest Du hier, die notwendigen Antragsformulare hier (siehe die letzten beiden Punkte auf der Seite "DAAD-Formular 'Fahrtkostenzuschüsse für Auslandspraktika' " und "DAAD-Formular für 'Kurzstipendien für Praktika im Ausland' ").   
 
-> Für alle Programme des DAAD gibt es keine festen Bewerbungstermine, der Antrag muss jedoch spätestens 2 Monate vor Praktikumsantritt dem DAAD vorliegen.
 
3. Inwent-Förderung Praxissemester/Praxisqualifizierung für FH-Studierende
 
Inwent (zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) fördert Praxissemester von Fachhochschulstudenten aus den Bereichen Wirtschaft und Technik; ausserdem Praxisaufenthalte von Bachelorabsolventen von Fachhochschulen, die den Zeitraum zum Masterstudium oder Berufseinstieg überbrücken wollen.
 
Förderung: Für FH-Studenten: Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten im Rahmen des Teilstipendiums oder Erstattung der Reisekosten im Rahmen des Reisekostenstipendiums. Für FH-Bachelorabsolventen: Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten und Erstattung der Reisekosten.
 
Obligatorisch sind die Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar, das von Inwent organisiert wird, die Berichterstattung während des Aufenthalts und ein Auswertungsseminar nach der Rückkehr. Die eigentliche Bewerbung läuft über das Akademische Auslandsamt Deiner FH, die die Bewerbung an Inwent weiterleiten muss.
 
Folgende Bedingungen sind an die Förderung geknüpft:
 
* Höchstens 30 Jahre alt und immatrikuliert an einer deutschen FH (für Bachelorabsolventen: zum Zeitpunkt der Bewerbung muss die  Immatrikulation noch vorliegen, zum Zeitpunkt der Ausreise und Förderung muss das Studium abgeschlossen sein)
* Gute Kenntnisse der Landessprache (für Indien: Englisch als Geschäftssprache)
* Mindestens 3 Monate Berufserfahrung (Nachweis durch Vorpraktika, eine vorangegangene Berufsausbildung, fachbezogene  Nebenjobs, vorangegange Praxissemester, etc.)
* Motivationsschreiben, warum/mit welchem Ziel man in ein bestimmtes Land gehen möchte
* Empfehlungsschreiben von einem Dozenten der FH
 
Praktikumsdauer für das TEILSTIPENDIUM: mindestens 5, höchstens 6 Monate, für das REISEKOSTENSTIPENDIUM: mindestens 3,  höchstens 6 Monate; bei Studenten von dualen Studiengängen mindestens 10 Wochen
 
4. Kindergeld
 
Sofern dein Praktikum im Zusammenhang mit deiner Ausbildung / deinem Studium, bzw. in Bezug zum angestrebten Beruf steht, hast du weiter Anspruch auf Kindergeld im Praktikumszeitraum. Dabei kannst du in der Regel Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die während deines Praktikums anfallen, als "Reisekosten" geltend machen, also von den Einnahmen die du jährlich beim Kindergeld angeben musst, als Mehrausgaben (die in Bezug zu Deiner Ausbildung stehen) abziehen. Im Rahmen unseres Sorgenfreipakets stellen wir Dir eine qualifizierte Bescheinigung mit offiziellem Stempel und Unterschrift aus, die Du bei Deiner Kindergeldstelle einreichen kannst.
 
 
Und was geht sonst noch?
 
In Deutschland ziemlich unbekannt, ist es in den USA und England gang und gäbe, dass Privatpersonen „Fundraising“ betreiben für ihren Freiwilligeneinsatz zugunsten einer gemeinnützigen Sache. Wir hatten schon ein paar Teilnehmer, denen es gelang, eine Förderung von einem Privatunternehmen ihres Heimatortes zu bekommen. Im Gegenzug dafür schrieben sie dann einen Beitrag über ihre Tätigkeit für die firmeninterne Zeitung oder die Regionalzeitung mit Erwähnung des Sponsors. Fundraising-Parties, Veranstaltungen usw. sind weitere Möglichkeiten. Hier sind viele Möglichkeiten denkbar.

 

Schweiz


In der Schweiz gibt es verschiedene Möglichkeiten finanzieller Unterstützung für einen Freiwilligenaufenthalt oder ein studienrelevantes Praktikum im Ausland in Form von Förderprogrammen. Ausbildungsbeiträge gibt einen Überblick über das Stipendienwesen der Schweiz. Wir haben für Dich drei informative Websites zusammengestellt, die Dir zu einer Stipendienförderung unterschiedlichen Zugang bieten:
 
* Swissfoundations beinhaltet eine alphabetische Auflistung verschiedener Förderstiftungen.
 
* Studienstiftung: Um die Leistungen der Studienstiftung in Anspruch nehmen zu können, musst Du Dich für eine Mitgliedschaft bewerben, was bis 2 Jahre vor Studienabschluss möglich ist. Die Erwartungen an den Bewerber sind relativ hoch (siehe auch hier), davon solltest Du Dich jedoch nicht abschrecken lassen. Da die Studienstiftung neben evtl. Förderung von Praktika auch vielerlei andere Services und Vorteile für Studierende bietet, ist die Bewerbung bei Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen in jedem Fall einen Versuch wert!
 
* http://www.stipendiensuche.ch ist ein Stipendiensuchdienst der Schweiz, der generelle Informationen zu Stipendien liefert und einen kostenpflichtigen Service zur passenden Stipendiensuche bietet. Nach dem Ausfüllen eines Formulars mit den Angaben zum Förderwunsch werden Dir nach Bezahlung einer Gebühr (CHF 45) Vorschläge zu möglichen Förderprogrammen gemacht. Der Vorteil ist, dass auch weniger offensichtliche Förderprogramme gefunden werden, die vielleicht bei eigener Internetrecherche leicht übergangen worden wären; außerdem sind die Vorschläge direkt auf Deine Angaben zugeschnitten, wodurch die Aussicht auf eine erfolgreiche Bewerbung höher ist. Die Seite hat außerdem hilfreiche Links.
 
Du solltest Dich auch bei Deiner Hochschule zu hochschuleigenen Förderprogrammen oder anderen Förderungsmöglichkeiten für studienrelevante Praktika erkundigen. Falls Du dafür eine Bestätigung Deiner Projektstelle brauchst, kannst Du uns im Rahmen des Sorgenfreipakets vor Deiner Anreise den internationalen Praktikumsvertrag Deiner Uni oder FH zu kommen lassen und wir füllen diesen zusammen mit der Praktikumseinrichtung aus. In den meisten Einsatzstellen gibt es qualifiziertes Personal, das die Rolle eines Praktikumsbetreuers übernehmen kann. Entsprechende Ausbildungsurkunden/Diploma etc. der Praktikumsbetreuer liegen uns in den meisten Fällen vor, um deren Qualifikation für Deine Uni oder FH vorweisen zu können, sollte dies erforderlich sein. Am Ende des Praktikums bekommst Du entweder von der Einrichtung oder von uns eine Bestätigung bzw. ein Zeugnis für Deinen Einsatz, bzw. wir zeichnen entsprechende Formulare Deiner Uni oder FH ab.
 

Österreich

 
Auch in Österreich gibt es verschiedene Möglichkeiten finanzieller Unterstützung für einen Freiwilligenaufenthalt oder ein studienrelevantes Praktikum im Ausland. Zuerst solltest Du Dich in jedem Fall bei Deiner Universität erkundigen, ob es interne Förderprogramme gibt. Die Johannes-Kepler-Universität Linz zum Beispiel bietet für ihre Studierenden und Absolventen speziell das „KIP“ (Kepler-Internationalisierungsprogramm) in Kooperation mit der oberösterreichischen Wirtschaftskammer und dem Land Oberösterreich, welches Studienaufenthalte, Lehrgänge oder eben Auslandspraktika mit Zuschüssen zu Reisekosten und Lebenshaltungskosten fördert. Mehr dazu findest Du hier.
 
Für Studenten aus Oberösterreich, die nicht an der Johannes-Kepler-Universität studieren, aber an anderen Universitäten in Österreich gibt es die Möglichkeit auf eine „Sonderförderung für Auslandsstudienaufenthalte außerhalb des Kepler Internationalisierungsprogramms (KIP)“. Mehr Informationen dazu findest Du hier.
 
Auf der Website des Landes Oberösterreich sind die Förderprogramme des Landes aufgeführt.
 
Grants.at ist Österreichs größte Stipendiendatenbank, die durch die Initiative vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) und dem Österreichischen Austauschdienst (OeAD-GmbH) entstanden ist und die Auskunft über jegliche nationale und hochschulinterne Förderprogramme gibt. Dabei werden z. B. auch Informationen zu Einreichbedingungen, Dauer, Kontingent und Leistung einer Förderung angegeben. Es kann zielgenau gesucht werden z. B. nach Förderart, Herkunfts- und Zielland, Fachbereich, etc.
 
Für den Fall, dass Du für den Antrag zu einem Förderprogramm Deiner Hochschule eine Bestätigung Deiner Projektstelle brauchst, kannst Du uns im Rahmen des Sorgenfreipakets vor Deiner Anreise den internationalen Praktikumsvertrag Deiner Uni oder FH zu kommen lassen und wir füllen diesen zusammen mit der Praktikumseinrichtung aus. In den meisten Einsatzstellen gibt es qualifiziertes Personal, das die Rolle eines Praktikumsbetreuers übernehmen kann. Am Ende des Praktikums bekommst Du entweder von der Einrichtung oder von uns eine Bestätigung bzw. ein Zeugnis für Deinen Einsatz, bzw. wir zeichnen entsprechende Formulare Deiner Uni oder FH ab.
 
 
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Für Finanzierungsmöglichkeiten in Großbritannien und den USA, bitte lies Dir die englischsprachige Versionen dieses Artikels durch.

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