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FAQs - Fragen und Antworten zu Work&Travel in Japan

 

1. FAQs zu Jobs

 
> Welches sind typische Jobs für Work&Travel?
 
Typische Jobs sind:
 
  • Servicekraft in Restaurants, Hotels, Fast Food, Bars, Cafés
  • Nanny & Kinderbetreuung
  • Fremdsprachenlehrer, sowohl an formellen Sprachschulen (in der Regel nur mit entsprechender Qualifikation) als auch (ohne Qualifikation und auch als Nicht-Muttersprachler) in Sprachcafés und anderen informellen Einrichtungen, in denen man Englisch „nebenbei“ lernt (z.B. in denen Hobbys wie Sport, Musik, Theater auf Englisch unterrichtet werden)
  • Reinigungskraft
  • Bringdienste, Umzugshilfe (Möbelpacker)
  • Sicherheitskraft (z.B. z.B. an Baustellen aufpassen, dass keine Fußgänger in die Baugrube fallen)
  • Verkauf in Geschäften (in der Regel nur mit etwas besseren Japanisch-Sprachkenntnissen)
  • Aushilfskraft in Fabriken (z.B. Produkte verpacken, Waren ein- und ausladen)
  • Sportlehrer (mit entsprechenden Kenntnissen)
  • Farmarbeit (außerhalb von Tokyo)
Wenn man über berufliche Qualifizierung und/oder fortgeschrittene Japanischkenntnisse verfügt, kann man auch höher qualifizierte und besser vergütete Jobs bekommen
 
> Wie bekomme ich einen Job?
 
Im Falle des Standard Work&Travel Programms in Tokio:
 
  • Wir bereiten dich ausführlich in einer Job-Counselling Session auf alles vor, was man zur Arbeitswelt Japans wissen muss. Dabei bereiten wir dich auf auf Vorstellungsgespräche vor.
  • Außerdem gibt es bereits vor Ankunft via Skype ein interkulturelles Training mit Schwerpunkt „Arbeiten mit Japanern“.
  • Wir begleiten dich einmal auf eine Beratung beim japanischen Arbeitsamt, das Jobs vermittelt, für die man kein Japanisch-Muttersprachler sein muss.
  • Wir übersetzen deinen Lebenslauf auf Japanisch.
  • Unser Büro steht Montag bis Freitag für jeweils 4 Stunden für dich offen zur Unterstützung bei der Job-Suche: Wir suchen für dich Jobs aus Online-Börsen, Helfen mit Anschreiben und Kommunikation auf Japanisch, Helfen mit Legalem (z.B. Checken von Arbeitsverträgen)
  • Wir publizieren nahezu täglich verfügbare Stellen auf der LINE-Gruppe für unserer Teilnehmer
  • In unserem Büro kannst du Computer und Drucker benutzen, um Jobs zu suchen und deine Bewerbungsunterlagen auszudrucken
  • Du kannst unsere Unterstützung für dein komplettes Jahr in Japan nutzen, also auch wenn du nach einiger Zeit den Job wechseln willst
 
Im Falle der im Voraus organisierten Jobs:
 
Wir organisieren für dich Vorstellungsgespräche, bei denen du in der Regel gleich erfährst, ob du genommen wurdest. Du bekommst so viele Vorstellungsgespräche, bis du eine Zusage erhältst. In der Regel sind nicht mehr als 1-2 Vorstellungsgespräche nötig.
 
> Muss ich fließend Japanisch können?
 
Nein, für Jobs in Tokio musst du überhaupt kein Japanisch können, aber es ist natürlich von Vorteil, wenn man zumindest über Grundkenntnisse verfügt. Es stehen dann mehr Jobs zur Auswahl.
 
Jobs, die man ohne Japanischkenntnisse bekommen kann sind etwa Englischlehrer, Jobs in der englischsprachigen Kinderbetreuung, Jobs in deutschen Biergärten und Restaurants, Pizzerias, British Pubs, English Tea Rooms oder Jobs, bei denen man kaum sprechen muss wie Reinigungskraft, Dinge verpacken oder leichte Fabrikarbeit.
 
Wenn du nicht japanisch kannst solltest du auf jeden Fall in der Lage sein, vernünftig auf Englisch kommunizieren zu können. Nur mit Deutschkenntnissen ist es schwierig, einen Job in Japan zu bekommen.
 
Für einige im Voraus organisierte Jobs wie Farmarbeit, Ryokan und Ski-Resort-Jobs ist es nötig, über grundlegende Konversations-Kenntnisse zu verfügen.
 
> Bekomme ich eine 100%-Job-Garantie?
 
Wenn du unsere Angebote Farmarbeit sowie Ryokan/Hotel-Jobs buchst bekommst du eine Jobgarantie. Wenn du bereits über Grundkenntnisse Japanisch verfügst, organisieren wir dir Vorstellungsgespräche über Telefon/Skype vor deiner Anreise und können dir die genaue Arbeitsstelle mit sämtlichen Details (Gehalt, Unterbringung) bereits vor deiner Anreise bestätigen. Wenn deine Japanischkenntnisse dafür zu gering sind, nimmst du zuerst an 4 Wochen Sprachunterricht in Tokio teil und machst das Vorstellungsgespräch danach. Wir können dir dabei aber garantieren, dass du eine Arbeitsstelle findest, da wir dir unbegrenzt Vorstellungsgespräche organisieren können (wir arbeiten mit 10.000 Farmen und 6000 Ryokans, die ständig Mitarbeiter suchen). In der Regel musst du aber nur 1 oder 2 Vorstellungsgespräche machen, um eine Zusage zu bekommen.
 
Wenn du unser Standard Working Holiday Paket Tokio buchst, helfen wir dir VOR ORT damit, einen Job zu finden. Dabei gibt es KEINE 100% Job-Garantie, da die Jobzusage auch von dir abhängt. Wir informieren dich, wie es mit dem Jobfinden klappt und bereiten dich auf Vorstellungsgespräche vor. Diese musst aber letztendlich du selbst durchführen. Fast alle Teilnehmer bekommen mit unserer Hilfe einen Job innerhalb von 2 Wochen.
 
Wir hatten im Jahr 2019 fast 1200 Teilnehmer für Work&Travel in Japan und davon hat nur etwa 1% Schwierigkeiten mit dem Jobfinden.
 
Man kann Schwierigkeiten haben, wenn man:
 
  • Weder Japanisch kann, noch in der Lage ist, sich auf Englisch ausreichend verständigen zu können. Du solltest, wenn du kein Japanisch kannst in der Lage sein, auf Englisch kommunizieren zu können.
  • Nicht flexibel genug ist bezüglich des Jobs und auf eine bestimmte Art von Job beharrt, der in Japan eventuell schwierig zu bekommen ist (z.B. höher qualifizierte Jobs wie Ingenieur, wenn man kaum Japanisch kann). Du solltest auch alternative Jobs akzeptieren, wenn dein Traumjob nicht erreichbar ist. Du kannst dann eventuell später (wenn sich deine Japanischkenntnisse verbessert haben) den Job wechseln und deinen Traumjob bekommen.
  • Man unsere Ratschläge bezüglich Kleidungsstil, Erscheinungsbild (z.B. Frisur) oder Verhalten bei Vorstellungsgesprächen missachtet. Hier gibt es in Japan sehr strenge Vorgaben.
  • Keine Eigeninitiative zeigt, z.B. Termine zum Vorstellungsgespräch nicht wahrnimmt oder dort den Eindruck vermittelt, gar nicht wirklich an dem Job interessiert zu sein.
 
> Arbeitet man Teilzeit oder Vollzeit?
 
Beides ist möglich und du kannst entscheiden, was du bevorzugst. Es gibt keine gesetzliche Beschränkung, wie viele Stunden pro Woche du arbeiten darfst und wie viel du damit maximal verdienen darfst.
 
 
> Kann ich gleichzeitig arbeiten und Sprachunterricht nehmen?
 
Ja, das ist möglich. Der Sprachunterricht an der formellen Sprachschule findet 4x50 Minuten Montag bis Freitag statt (vormittags oder nachmittags, je nach Kurs). Du kannst gleichzeitig einen Teilzeitjob ausüben.
 
Wenn du im Community Centre mit weniger Intensität als an der formellen Sprachschule Japanisch lernst kannst du auch Vollzeit arbeiten.
 
 

2. FAQs zu Finanziellem

 
> Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Tokio?
 
Wenn du in unserem Share House wohnst, kostet ein Bett im Mehrbettzimmer 38.000 Yen pro Monat (ca. 285 EUR). Für Selbstverpflegung (selbst kochen oder günstig außer Haus essen) musst du mit mindestens etwa 30.000 Yen pro Monat (ca. 250 EUR) rechnen. Dazu kommt ein Pendlerticket, um mit U-Bahn/Bus zwischen der Unterbringung und Arbeitsstelle/Sprachschule fahren zu können, was je nach Lage ca. 7000-10.000 Yen kostet.
 
Also die minimalen Lebenshaltungskosten betragen pro Monat etwa 75.000 Yen (ca. 620 EUR).
 
> Wieviel verdiene ich durch meine Work&Travel-Arbeit?
 
In Tokyo verdienst du typischerweise 1000-1500 Yen (ca. 8,30 – 12,40 EUR) pro Stunde. Davon werden in der Regel aber noch 20.42% Einkommenssteuer gleich abgezogen. Wenn du 28 Stunden pro Woche arbeitest (Teilzeit), sind das abzüglich der Steuer also pro Monat ca. 95.000 -  130.000 Yen (ca. 785-1080 EUR). Wenn du 40 Stunden arbeitest (Vollzeit), sind es abzüglich Steuern etwa 130.000 – 200.000 Yen (ca. 1080-1650 EUR).
 
Bei der von uns organisierten Farmarbeit und Ryokan-Jobs sowie bei Jobs in kleineren Städten ist das Gehalt ungefähr 20% geringer, aber dort sind auch die Lebenshaltungskosten entsprechend geringer als in Tokio. Bei Farmarbeit/Ryokan-Jobs ist die Unterbringung oft vom Arbeitgeber subventioniert und deutlich billiger als die ortsüblichen Mieten. Auch bekommst du dort oft sehr günstige Verpflegung.
 
> Kann ich mir durch einen Work&Travel-Job meinen Aufenthalt in Japan finanzieren?
 
Natürlich kannst du das und es wird in der Regel sogar noch etwas übrig bleiben, wenn du Lebenshaltungskosten und Verdienst vergleichst (siehe vorherige Fragen).
 
Wenn man alle Ausgaben inkl. Flug und unsere Services addiert und den Einkünfte (durch dein Gehalt vor Ort) gegenüberstellt, dann überschreiten (je nach Arbeitsintensität, Arbeitsbeginn sowie Job) bereits zwischen dem 2. und 4. Monat die Einkünfte die Ausgaben. D.h., wenn du für 4 Monate oder länger nach Japan kommst, wirst du am Ende mehr Geld haben als vor deiner Japan-Reise.
 
> Wieviel Geld muss ich zu Beginn haben?
 
Du musst in der Lage sein, deinen Flug und unser Servicepaket zu bezahlen und außerdem zwei Monate Lebenshaltungskosten (siehe oben) sowie Reisekrankenversicherung (ca. 40 EUR/Monat) decken zu können. Das wären insgesamt so ca. 2800 EUR.
 
In der Regel findest du zwar innerhalb von 2 Wochen nach Ankunft einen Job, aber es kann sein, dass du dein Gehalt erst am Ende des zweiten Monats bekommst und du solltest in der Lage sein, deine Ausgaben bis dahin tätigen zu können.
 
Sämtliche Ausgaben hast du durch dein Gehalt des Jobs in Japan aber relativ schnell wieder reingeholt (im 2.-4 Monat je nach Arbeitsintensität und Job).
 
Außerdem musst du bestimmte Geldbeträge auf deinem Konto vorweisen zur Visumsbeantragung.
 
Du solltest eine Kreditkarte haben, um zu Beginn auf dein Geld zugreifen zu können.
 
 

3. FAQs zum Programmablauf

 
> Wer kann am Work&Travel Programm in Japan teilnehmen?
 
Teilnehmen kann, wer ein Working Holiday Visum für Japan bekommen kann. Dabei muss man zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung (die für Deutsche maximal ein Jahr und für Österreicher maximal drei Monate vor dem Einreisetermin nach Japan erfolgen kann) 18-30 Jahre alt sein. Man bekommt das Working Holiday Visum auch nur einmal im Leben.
 
Die Nationalitäten, für die es momentan das Working Holiday Visum gibt sind Deutschland, Österreich, Dänemark, Norwegen, Schweden, Island, Niederlande, Großbritannien, Frankreich, Irland, Australien, Neuseeland, Canada, Portugal, Spanien, Polen, Slowakei, Tschechien, Litauen, Estland, Ungarn, Argentinien, Chile, Korea, Taiwan und Hong Kong.
 
Es gibt einige Ausschlusskriterien, wie Vorstrafen.
 
Für Österreicher (und einige andere Nationalitäten, aber nicht Deutsche) gibt es eine Maximalzahl von Working Holiday Visa, die in einem bestimmten Zeitraum ausgestellt wird.
 
Auch wer einen japanischen Pass hat kann unsere Working Holiday-Programme buchen und reist dann mit dem japanischen Pass ein (mit dem es natürlich keine Beschränkungen bezüglich Aufenthaltsdauer und Jobs gibt).
 
Für andere Nationalitäten (z.B. Schweizer, Italiener, Luxembourger) oder wenn du unter 18 oder über 30 bist oder wenn du bereits zuvor ein Working Holiday Visum hattest ist die Teilnahme nur mit anderen Visumskategorien und in eingeschränktem Rahmen möglich (siehe Details dazu bei den FAQs zu "Visum" unten).
 
> Wie kann man sich einen typischen Work&Travel Aufenthalt in Japan vorstellen?
 
In Japan läuft Work&Travel weniger als „Road Trip“ ab wie etwa in Australien, bei dem man ständig unterwegs ist und Kurzzeit-Jobs durchführt (z.B. eine Woche Erdbeeren pflücken). Solche Jobs gibt es in Japan kaum. Stattdessen sollte man längere Zeit (mind. 3 Monate) an jeweils einem Ort bleiben, um dort realistischerweise Jobs zu finden. Du solltest also nicht mehr als 4 Standorte innerhalb deines Jahres in Japan einplanen. Wenn du mehr von Japan sehen willst, kannst du die Zeit zwischen Jobs nutzen, um zusätzlich herumzureisen.
 
Der Aufenthalt der meisten Teilnehmer sieht so aus, dass sie zuerst bei uns in Tokio mehrere Monate verbringen und dabei im Share House wohnen sowie einem Job nachgehen. Viele starten mit Sprachunterricht an der Sprachschule und arbeiten gleichzeitig Teilzeit für 1-3 Monate. Wenn sie dann schon besser Japanisch können wechseln manche den Job auf Vollzeit und lernen weniger intensiv Japanisch weiter, etwa im Community Centre 1-2 mal wöchentlich oder mit einer/einem Tandem-Partner(in).
 
Wenn sie dann vertrauter sind mit Jobs und Abläufen in Japan, reisen sie (oft auch mit anderen Teilnehmern, die sie vor Ort kennenlernen) in eine andere Stadt wie Sapporo, Osaka oder Kyoto und organisieren sich dort Unterbringung und einen Job selbst.
 
Unsere im Voraus organisierten Farmarbeit- und Ryokan-Jobs sind schon ab einer Dauer von 2 Wochen möglich und können an einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb deines Jahrs in Japan eingeplant werden.
 
In anderen Städten haben wir keine Mitarbeiter, aber wir stehen während deines gesamten Jahrs in Japan für dich als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir haben auch Infos über andere Städte. Du kannst mit uns über LINE, Whatsapp, Email, Skype und Telefon kommunizieren, wenn du nicht in Tokio bist.
 
Viele Teilnehmer bleiben aber auch die ganze Zeit über nur in Tokio.
 
> Wann kann ich das Work&Travel-Programm in Japan starten?
 
Du kannst das ganze Jahr über starten. Du solltest an einem Freitag zwischen 8 und 20 Uhr an einem der beiden Flughäfen von Tokio (Haneda oder Narita) ankommen, wo wir dich abholen und zur Unterbringung bringen. An den Folgetagen bekommst du dann unsere Services.
 
Wenn der Freitag und/oder die darauffolgenden Tage auf wichtige Feiertage fallen (in der Regel: Golden Week Ende April/Anfang Mai; Obon Mitte August sowie Weihnachten/Neujahr/Emperor's Birthday Ende Dezember/Anfang Januar) findet kein Programmstart statt, da dann Ämter, Banken, Arbeitsamt etc. geschlossen haben.
 
Wenn du zu Beginn deines Aufenthalts an Anfänger-Sprachunterricht teilnehmen willst, ist es auch ratsam, spätestens am Freitag vor dem Start eines neuen Anfängerkurses anzureisen. Die Starttermine findest du auf der Seite über Japanisch-Sprachunterricht.
 
Wenn du an einem anderen Wochentag als Freitag anreist, dann kannst du entweder direkt zu unserem Share House kommen (bitte stimme dich mit uns bezüglich der Zeit ab) oder wir holen dich vom Flughafen oder Bahnhof ab, aber berechnen in diesem Fall 60 EUR extra.
 
> Wie lange dauert der Visum-Prozess? Wann kann ich frühstmöglich ab heute anreisen?
 
Die Bearbeitungszeit für das Visum beträgt in der Regel etwa 2 Wochen. Dies kann sich aber auch ändern. Bitte rufe bei der japanischen Botschaft an und frage, wie lange sie zur Bearbeitung brauchen, wenn du das Visum jetzt beantragst. Vorher musst du Flug und Reisekrankenversicherung buchen, bei uns buchen, die Dokumente zur Visumsbeantragung vorbereiten und dann persönlich zur japanischen Botschaft oder Konsulat gehen. Dein Pass mit dem Visum wird dir dann per Post zurückgeschickt. Um sicherzustellen, dass das alles klappt, solltest du deinen Flug erst für frühestens 4 Wochen ab jetzt buchen. 
 
Österreicher sollten bevor sie den Flug buchen bei der japanischen Botschaft in Wien anrufen und fragen, ob das Kontingent für den gewünschten Anreisezeitpunkt noch nicht ausgeschöpft ist.
 
> Muss ich für ein ganzes Jahr in Japan bleiben oder geht es auch kürzer?
 
Du kannst für maximal ein Jahr in Japan bleiben und darfst dabei legal voll vergütete Jobs annehmen. Du musst natürlich nicht ein ganzes Jahr in Japan bleiben und kannst früher gehen. Zu beachten ist aber, dass man das Working Holiday Visum nur einmal im Leben bekommt.
 
 
> Muss ich von Beginn an arbeiten? Muss ich überhaupt arbeiten?
 
Du musst nicht von Beginn an arbeiten, wenn du das nicht willst. Wenn du es dir leisten kannst, musst du überhaupt nicht arbeiten.
 
Unsere Job-Counselling-Session findet einmal wöchentlich statt und wir machen wöchentlich Termine beim Arbeitsamt. Du kannst zu jedem beliebigen Zeitpunkt dies in Anspruch nehmen; es muss nicht gleich zum Beginn deines Aufenthalts in Japan sein. Auch unser Support mit dem Jobfinden gilt für das ganze Jahr, während du in Japan bist.
 
Auch wenn du mit einem Working Holiday Visum kommst, zwingt dich niemand überhaupt zu arbeiten. Du kannst auch z.B. nur Sprachunterricht nehmen oder herumreisen oder gar nichts tun.
 
> Bekomme ich von euch nur ein „Starterpaket“, also Unterstützung in der ersten Woche?
 
Nein, wir sind für dein gesamtes Jahr in Japan dein Ansprechpartner. Auch wenn du nach ein paar Monaten einen neuen Job suchst oder sonstige Hilfe brauchst, kannst du uns immer kontaktieren.
 
Unser Büro in Tokio ist an Werktagen für mindestens 4 Stunden täglich für Teilnehmer geöffnet, außerdem sind wir über Line, Whatsapp, Email, Skype und Telefon für dich erreichbar.
 
> Wie ist die Reihenfolge der zu erledigenden Schritte, z.B. Buchung bei World Unite!, Flugbuchen, Visumbeantragung etc.?
 
Der Flug muss vor der Visumsbeantragung gebucht werden, ebenso musst du vorher eine Reisekrankenversicherung abschließen, weil man beides zur Visumsbeantragung vorweisen muss. Achte beim Flugbuchen darauf, an einem Freitag zwischen 8 und 20 Uhr in Haneda oder Narita anzukommen.
 
Bei World Unite! solltest du möglichst früh buchen, um sicherzustellen, dass deine Wunschunterbringungsform verfügbar ist. Besonders in denen für den Programmstart beliebten Monaten August bis Januar sind Betten oft frühzeitig ausgebucht und wir müssen dann ausweichen auf Betten in Share Houses in weniger zentraler Lage.
 
Wenn du bei World Unite! gebucht hast, helfen wir dir auch bei der Visumsbeantragung (wir geben dir Tipps dazu und überprüfen deine Unterlagen), also solltest du idealerweise vor Visumsbeantragung bei uns buchen.
 
> Muss ich Mitglied bei der Nationalen Japanischen Krankenversicherung werden?
 
Ja, seit 2018 ist es verpflichtend, Mitglied zu werden. Du musst ca. 1500 JPY/Monat Beitrag dafür zahlen, wenn dies dein erstes Jahr in Japan ist. Dabei werden 70% der anfallenden Kosten für Arztbesuche, Behandlungen und Medikamente übernommen, allerdings immer nur für die billigste verfügbare Behandlungsmethode. Da Arztkosten in Japan teuer sein können und du eventuell eine bessere Behandlung als nur die grundlegendste möchtest, empfehlen wir dir, zusätzlich eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Wir helfen dir mit der Anmeldung ins Nationale Krankensystem in Tokio.
 
> Reise ich für einen im Voraus organisierten Farmarbeit-Job/Ryokan-Job/Ski-Resort-Job direkt dorthin?
 
Nein, auch wenn du gleich zu Beginn deines Aufenthalts diesen Job durchführen willst solltest du an einem Freitag in Tokio ankommen. Wir müssen dann für dich die Formalitäten erledigen wie Steuernummer beantragen, Bankkonto eröffnen, Telefonvertrag abschließen. Du reist danach an deinen Arbeitsort weiter und beginnst mit der Arbeit.
 
 
> Ich will für immer in Japan leben. Könnt Ihr mir dabei helfen?
 
Du solltest das eine Jahr Work&Travel, das mit dem Working Holiday Visum möglich ist, dazu nutzen, Japan und die japanische Arbeitswelt wirklich gut kennenzulernen und dann zu entscheiden, ob du wirklich „für immer“ oder zumindest längerfristig dort leben willst.
 
Sollte dies der Fall sein, dann nutze dein Jahr in Japan, um einen Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass es sich für die japanische Firma lohnt, den Aufwand zu betreiben, ein längerfristiges Arbeitsvisum für dich zu beantragen. Außerdem solltest du dich gut mit möglichen Arbeitgebern „connecten“.
 
Wir organisieren keine solchen Arbeitsvisa, sondern das muss ein Arbeitgeber für dich tun.
 
 

4. FAQs zum Visum

 
> Organisiert World Unite! das Visum für mich?
 
Dies ist nicht möglich. Du kannst das Visum nur persönlich beantragen bei der japanischen Botschaft oder bei japanischen Konsulaten des Zuständigkeitsgebiets, in dem du deinen permanenten Wohnsitz hast. Du musst persönlich dort hingehen und deine Unterlagen abgeben.
 
Wir teilen dir mit, was du bei der Visumsbeantragung beachten musst und wir können auch deine Unterlagen checken, bevor du diese einreichst.
 
> Woher bekomme ich mein Visum?
 
Du bekommst das Working Holiday Visum nur bei der japanischen Botschaft bzw. beim japanischen Konsulat des Landes, in dem du deinen permanenten Wohnsitz hast.
 
> Wann muss ich mein Visum beantragen?
 
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen. Bitte beachte, dass sich dies ändern kann und du solltest dein Visum darum nicht im letzten Moment beantragen. In Deutschland kannst du das Visum maximal ein Jahr vor dem geplanten Einreisedatum nach Japan beantragen. In Österreich kann man das Visum maximal 3 Monate vor der geplanten Einreise beantragen.
 
Die Gültigkeitsdauer des Visums startet dann mit dem Datum, an dem du in Japan einreist.
 
> Was passiert, wenn mein Working Holiday Visum abgelehnt wird?
 
Dies passiert realistischerweise nicht, wenn man die Anforderungen an das Visum erfüllt (z.B. Alter und Nationalität) und die Beantragungsunterlagen vollständig und sinnvoll ausgefüllt einreicht.
 
Wir geben dir Hinweise, was bei der Beantragung zu beachten ist und wir können gerne deine Unterlagen checken, bevor du diese einreichst.
 
Sollte dein Visum dennoch abgelehnt werden, erstatten wir dir sämtliche bereits bezahlten Beträge zurück.
 
> Kann ich mit 17 Jahren das Visum beantragen? Kann ich mit 31 Jahren Work&Travel starten?
 
Du musst zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung 18-30 Jahre alt sein. Du kannst das Visum also frühestens an dem Tag beantragen, an dem du 18 wirst und spätestens an dem Tag, bevor du 31 wirst. Die Einreise muss dann für Deutsche innerhalb eines Jahres ab dem Ausstellungsdatum erfolgen und für Österreicher innerhalb von 3 Monaten. Das Visum gilt dann ab dem Tag der Einreise für ein Jahr für Deutsche und Österreicher.
 
> Muss ich für die Visumsbeantragung Hin- und Rückflug gebucht haben?
 
Es ist oft schwierig, für mehr als ein Jahr in der Zukunft ein Rückflugticket zu buchen. Man kann auch das Working Holiday Visum beantragen, wenn man nur ein Hinflugticket gebucht hat, aber man muss in diesem Fall höhere Geldmittel auf seinem Konto vorweisen können im Vergleich zu, wenn man Hin- und Rückflug vorweisen kann.
 
> Lohnt es sich, das Working Holiday Visum zu benutzen, wenn man nur für relativ kurze Zeit (z.B. 2-3 Monate) nach Japan will?
 
Man kann das Working Holiday Visum nur einmal im Leben bekommen und es gilt für 1 Jahr ab dem Tag der Einreise nach Japan (Österreicher: 6 Monate). Wenn du es nur für wenige Monate nutzt, verlierst du die Gültigkeit der nicht genutzten Monate.
 
Bitte überlege dir, ob du nicht doch Zeit und Lust hast, länger zu bleiben oder ob du nicht z.B. für den kurzen Aufenthalt statt Work&Travel ein Praktikum machen willst, das wenn man über den Temporary Visitor-Einreistempel kommt zwar nicht vergütet sein darf, aber bei dem dir meist Unterbringung und ein Pendlerticket gratis gestellt wird (was legal ist). Oder dass du jetzt nur Sprachunterricht für ein paar Wochen machst. Wenn du einen deutschen, österreichischen oder Schweizer Pass hast kannst du mit dem Temporary Visitor Stempel für maximal 180 Tage in Japan bleiben und ein unvergütetes Praktikum durchführen oder Sprachunterricht nehmen. Wenn dir dann Japan so gut gefällt, dass du später nochmal für längere Zeit kommen willst, kannst du das dann mit dem Working Holiday Visum so durchführen.
 
Wenn du sowieso nicht vorhast, später einmal für längere Zeit nach Japan zu gehen, kannst du natürlich auch für einen kurzzeitigen Aufenthalt das Working Holiday Visum benutzen.
 
> Kann man mit dem Working Holiday Visum Japan verlassen und wieder kommen?
 
Ja, das Visum ist ein Multi-Entry-Visum. Man muss, wenn man das Land verlässt und plant, innerhalb der Gültigkeit des Visums wieder zu kommen, dies entsprechend auf dem Ausreiseformular im Flughafen bei der Ausreise ankreuzen.
 
> Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich kein Working Holiday Visum bekommen kann?
 
Wenn du kein Working Holiday Visum bekommen kannst (weil es dieses für deine Nationalität nicht gibt oder weil du unter 18 oder über 30 bist oder weil du bereits zuvor ein Working Holiday Visum für Japan hattest), dann besteht die Möglichkeit, dass du, wenn du nur für kurze Zeit kommen willst, etwa ein unvergütetes Praktikum über Temporary Visitor Status machst, bei dem aber etwa Unterbringung gestellt wird.
 
Wenn du länger bleiben willst und sowieso auch Japanisch lernen willst, dann kannst du, wenn du dich bei uns für Vollzeit-Japanisch-Sprachunterricht (20 Stunden/Woche) anmeldest, ein Studentenvisum bekommen und durch dieses eine Arbeitserlaubnis, mit der du maximal 28 Stunden pro Woche voll vergütete Jobs annehmen darfst. Du kannst dann unseren Working Holiday Support buchen und in Anspruch nehmen.
 
Für das Studentenvisum gibt es feste Deadlines zur Beantragung und Starttermine, die meist ca. 5-6 Monate Vorlaufzeit erfordern. Wenn du nicht so lange warten willst, kannst du auch schon vorher über Temporary Visitor Status nach Japan einreisen (für Deutsche, Österreicher und Schweizer maximal 180 Tage) und das Studentenvisum kann in Japan dann ausgestellt werden. Während der Zeit, in der du über Temporary Visitor Status in Japan bist darfst du kein Geld dort verdienen, aber am Sprachunterricht teilnehmen oder ein unvergütetes Praktikum machen (bei dem Unterbringung und Pendlerticket gratis gestellt werden darf).
 
Mit dem Studentenvisum kannst du so lange in Japan bleiben, wie du Vollzeit Sprachunterricht buchst (sogar mehrere Jahre). Dieser muss aber für den kompletten Zeitraum im Voraus bezahlt werden, um das Visum beantragen zu können.  
Der Prozess der Beantragung des Studentenvisums ist relativ komplex. Wir erklären dir den Ablauf.
 
> Könnt Ihr mir ein Arbeitsvisum organisieren, um damit für mehrere Jahre in Japan arbeiten zu können?
 
Nein, das können wir nicht. Dies muss ein Arbeitgeber beantragen, der willig ist, dich für längere Zeit einzustellen.
 
 

5. FAQs zur Unterbringung

 
> Welche Unterbringungsmöglichkeiten gibt es?
 
Wir betreiben unser eigenes Share House in zentraler Lage in Tokio. Außerdem kooperieren wir mit weiteren Share Houses. Dort wohnen andere Teilnehmer unserer Programme, mit denen du Küche, Gemeinschaftsbereiche und Sanitäreinrichtungen teilst. Du kannst aussuchen, ob du in Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmern wohnst. In unseren Partner-Share Houses wohnen auch junge japanische Berufstätige.
 
Alternativ kannst du auch bei einer Gastfamilie wohnen.
 
> Handelt es sich beim Share House um ein Hostel/Guest House?
 
Nein, die Wohnform ist vergleichbar mit einer WG, in der du auch gewisse Verpflichtungen hast. Das Haus wird von unseren Mitarbeitern gemanagt. Sie stellen dabei z.B. einen Müllplan auf, in dem Bewohner eingetragen werden, Müll aus Küche, Badezimmern, Mehrbettzimmern etc. wegzubringen oder in ihrem Schlafzimmer für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.
 
Es gibt auch Hausregeln, z.B. was Sauberkeit und Lärm betrifft. Wer sich nach einer Verwarnung nicht an die Hausregeln hält, dem können wir Teile oder die gesamte Kaution einbehalten oder das Mietverhältnis kündigen.
 
Es gibt Reinigungskräfte für die Gemeinschaftsbereiche wie Küche, Aufenthaltsräume, Sanitäreinrichtungen und Korridore.
 
> Kann ich meinen Mietverhältnis im Share House vor Ort verlängern?
 
Wenn du verlängern möchtest, teile uns dies frühstmöglich mit. Wenn es Verfügbarkeit gibt, kannst du natürlich verlängern. Wenn es keinen Platz mehr gibt, dann können wir dich in einem unserer Partner-Share-Häuser unterbringen.
 
Wenn du dir unsicher bist, für wie lange du Unterbringung brauchst ist es besser, einen längeren Zeitraum zu buchen. Falls du dann doch früher ausziehen möchtest, kannst du immer zum Ende des Monats kündigen, der auf den Monat folgt, in dem du uns deine Kündigung schriftlich mitgeteilt hast.
 
> Wird in den Mehrbettzimmern nach weiblichen und männlichen Teilnehmer getrennt?
 
Wenn möglich trennen wir, aber dies ist nicht immer möglich, weil sich die Gesamtzahl von männlichen und weiblichen Teilnehmern im Haus ändert. Wir versprechen dir die Trennung nicht.
 
> Schließt das World Unite! Share House nachts, z.B. ab 22 Uhr?
 
Nein, du kannst zu jeder beliebigen Zeit rein und raus.
 
> Kann ich im Share House Tinder- oder Diskothekenbekanntschaften empfangen? Können mich Freunde und Familie dort besuchen und dort wohnen?
 
Nein, nur Personen, die gebucht haben und mit denen ein Mietvertrag besteht können sich im Share House aufhalten und dort wohnen. Auch Freunde und Verwandte, die dich von zu Hause aus besuchen, können dort leider nicht übernachten, da wir keine Hotel-Lizenz haben.
 
> Kann ich im World Unite! Share House Gepäck unterstellen, während ich herumreise?
 
Ja, wir haben einen Gepäckraum, in dem du ohne Mehrkosten Gepäck unterstellen kannst.
 
> Kann ich mir selbst Unterbringung in Tokio suchen und bekomme ich dann eine Ermäßigung für das Servicepaket, wenn ihr mir nicht bei der Unterbringungssuche helft?
 
Du kannst auch selbst Unterbringung in Tokio suchen und unsere Work&Travel Services in Anspruch nehmen, aber wir bezweifeln, dass du günstigere Unterbringung findest, außer diese ist sehr weit von zentralen Orten Tokios entfernt (d.h. du musst dann entsprechend mehr ausgeben für Bahnfahrten) oder sie ist sehr klein und/oder in sehr schlechtem Zustand.
 
Es gibt keine Ermäßigung auf das Servicepaket, wenn du dir selbst Unterbringung suchst. Es ist sogar mehr Aufwand für uns, wenn du woanders wohnst, da wir dann deine Anmeldung, Beantragung der Steuernummer und Eröffnung eines Bankkontos in einem anderen Stadtteil vornehmen müssen, mit dem wir vermutlich nicht so vertraut sind.
 
> Kann ich später, nachdem ich in Japan herumgereist bin, wieder in das Share House einziehen?
 
Wir können dies leider nicht in unserem eigenen Share House ermöglichen, aber wir können dich in eines unserer Partner Share Houses einbuchen.

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