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Infos zu Work&Travel Japan - Updates 2022

Update: 2.10.2022
 
Update: Ab dem 11. Oktober 2022 wird das uketsuke zumisho (ERFS)-Dokument aus Japan für die Visumsbeantragung nicht mehr benötigt.
 
Es fällt keine Quarantäne mehr an für Reisende aus allen Ländern, die auf der "Blauen Liste" stehen. Dazu gehören nahezu alle Länder inkl. Deutschland, Österreich und Schweiz.
 
 
Die folgenden Informationen gelten nur noch bis zum 11. Oktober 2022.
 

Kann ich jetzt ein Working Holiday Visum für Japan bekommen und damit nach Japan reisen?

 
Ja, seit dem 1. März 2022 werden wieder Working Holiday-Visa für Japan an Personen aller Nationalitäten ausgestellt, die ein Working Holiday-Visum bekommen können (bislang mit Ausnahme der japanischen Botschaften in Korea, Taiwan und Hongkong), also auch an Deutsche und Österreicher.
 
Um das Visum zu beantragen bedarf es jedoch eines einladenden Unternehmens oder einer Universität aus Japan (="Sponsor"), die für den/die Visumsbewerber/in von dem Ministerium, das für das Unternehmen zuständig ist, ein Dokument beantragt, das 受付済書 = Uketsuke zumi-sho heißt. Da es eine tägliches Limit an Personen gibt (momentan 20.000), die nach Japan einreisen können muss begründet werden können, warum die Einreise des Visumsbewerbers/Bewerberin für Japan von Interesse ist, z.B. dass die Person im Rahmen des Working Holiday Aufenthalts einen Job ausübt, der in Japan benötigt wird. Die Sektoren, in denen Working Holiday-Teilnehmer üblicherweise Jobs finden haben alle einen Bedarf an Arbeitskräften mit Ausnahme von Tourismus/Gastgewerbe, das sich an ausländische Reisende richtet, da diese immer noch nicht nach Japan einreisen können. Insofern ist die Begründung nicht sonderlich schwierig, aber wir müssen bezüglich deiner Pläne während deiner Zeit in Japan kommunizieren.
 
Außerdem verpflichtet sich das einladende Unternehmen dazu, sicherzustellen und den/die Einreisende(n) dabei zu unterstützen, die Covid-Bestimmungen der japanischen Regierung einzuhalten. Diese Beantragung seitens des Unternehmens/Universität erfolgt über das "Entrants, Returnees Follow-Up System" (ERFS), aus dem die Eingaben an das Gesundheitsministerium sowie an das Ministerium, das für das Unternehmen zuständig ist (in unserem Fall das Wirtschaftsministerium) übermittelt werden. Dieses Dokument erhält dann das einladende Unternehmen/Universität und sendet es digital dem/der Visumbewerber/in, der/die dieses für die Visumsbeantragung zusammen mit weiteren Unterlagen bei der japanischen Botschaft/Konsulat in seinem/ihren Wohnsitzland einreicht. Die Ausstellungsdauer beträgt maximal 5 Werktage.
 

Kann ich das für die Visumsbeantragung erforderliche ERFS-Dokument von World Unite! erhalten?

 
Ja, im Rahmen unserer Work&Travel-Support-Programme beantragen wir dieses Dokument, das 受付済書 (Uketsuke zumi-sho) heißt für dich über das ERFS-System.
 
Ebenso stellen wir sonstige Unterlagen aus, die das Wirtschaftsministerium, die Botschaft oder das Konsulat eventuell anfordert und wir kommunizieren bei Bedarf direkt mit diesen Institutionen. Angenommene Visa-Anträge werden in der Regel nicht abgelehnt (wenn du die Anforderungen einhältst), aber es kann sein, dass Änderungen an eingereichten Unterlagen oder zusätzliche Unterlagen verlangt werden. Damit sind wir dir selbstverständlich behilflich.
 
Wir beantragen das Uketsuke zumi-sho nur, wenn du unser volles Work&Travel-Support-Paket buchst, das wir seit vielen Jahren abieten und nicht als Einzelleistung. Der Grund dafür ist, dass wir dafür bürgen, dass du die Corona-Bestimmungen der japanischen Regierung einhältst, was eine Verantwortung ist, die wir nur erfüllen können, wenn wir während deiner Zeit in Japan mit dir in Kontakt stehen, was nur im Rahmen der vollen Programmteilnahme möglich ist. Unterbringung musst du nach deiner eventuellen Quarantäne nicht über uns buchen.
 
Wir senden dir das Uketsuke zumisho digital und du reichst es ein zusammen mit den weiteren Visumsbeantragungsunterlagen bei der für dich zuständigen japanischen Botschaft/Konsulat ein.
 

Wann sollte ich bei World Unite! buchen und das Working Holiday Visum beantragen? Wie erfolgt die Buchung?

 
Wenn du schnellstmöglichst nach Japan willst, wäre dies 3 Wochen nach Kontaktaufnahme mit uns möglich (wenn du uns rechtzeitig die für uketsuke zumisho benötigten Unterlagen zukommen lässt).
 
Du kannst natürlich auch erst später anreisen und bereits jetzt schon bei uns buchen. Du buchst als ersten Schritt unser Support-Package und kannst wenn nötig auch erst später (aber bevor wir für dich das Uketsuke zumisho beantragen) deine genauen Reisedaten durchgeben. Wenn deine geplante Einreise mehr als 3 Monate in die Zukunft liegt, zahlst du eine Anzahlung von 200 EUR an und den Rest sowie die Kaution spätestens einen Monat vor der Anreise, wenn wir dein Uketsuke zumisho beantragen. Die Buchung kann über unsere Website erfolgen oder schriftlich per Email mitgeteilt werden. Das Uketsuke zumisho kann maximal für Anreisetermine, die 6 Monate in der Zukunft liegen beantragt werden. Das Visum selbst hat jedoch für Deutsche und Österreicher eine Gültigkeit (=die Zeitdauer zwischen Visumsausstellung und Ersteinreise nach Japan) von einem Jahr.
 
Wenn du aus Österreich bist (wo maximal 200 Working Holiday Visa pro Jahr ausgestellt werden) oder bald 31 Jahre alt wirst, dann solltest du möglichst frühzeitig buchen. Bitte kontaktiere uns und wir informieren dich über die beste Vorgehensweise.
 
Die Anreise nach Japan sollte jedoch immer an einem Freitag erfolgen. Jeder Freitag steht als Anreisetag zur Verfügung (wenn du nicht vorhast, in unser Sharehouse einzuziehen oder/und vom Flughafen abgeholt zu werden kannst du auch an anderen Wochentagen anreisen). Die Formalitäten (z.B. Einwohneranmeldung etc) werden dann am darauffolgenden Dienstag durchgeführt, sodass eine eventuell anfallende Quarantäne vorher beendet werden kann. Mehr zur Quarantäne siehe unten.
 
Wir brauchen zur Beantragung des Uketsuke zumi-sho (per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!):
 
Reisepass-Scan (die Doppelseite mit dem Bild), Flugbuchungsbestätigung (Freitagsanreise; bitte flexibles Ticket buchen falls die Behörde dein Anreisedatum ändert; andere Wochentage ok, wenn du nicht in unser Sharehouse einziehst und/oder vom Flughafen abgeholt werden willst), Digitales COVID-Zertifikat der EU (soweit vorhanden) sowie das unterschriebene Agreement mit World Unite! (senden wir dir).
 
Wir benötigen vor Ausstellung der Uketsuke zumisho die vollständige Zahlung der Programmkosten.
 

Welche COVID-19-Bestimmungen muss ich befolgen?

 
Wir informieren dich ausführlich vor deiner Anreise. Die Bestimmungen können sich jederzeit ändern.
 
Hier eine kurze Zusammenfassung der aktuelle gültigen Abläufe: 
 
 
1) COVID-19-Test
 
Bei der Ankunft aus Deutschland und Österreich musst du ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis in englischer Sprache vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden vor der Abflugszeit deines Fluges nach Japan ist. Die akzeptierten Tests findest du hier: https://www.mhlw.go.jp/content/000825144.pdf
 
Dein Flug nach Japan kann Zwischenstopps beinhalten, aber du darfst beim Umsteigen nicht den Transitbereich des Flughafens verlassen.
 
Bei deiner Ankunft am Flughafen in Japan musst du dich erneut testen lassen (kostenlos).
 
2) Weitere Schritte vor Anreise

 
3) Quarantäne
 
Fällt für nahezu alle Teilnehmer nicht mehr an.
 

Wie sieht es mit Stornierungen aus? Was, wenn ich kein Visum bekomme?

 
Nachdem wir für dich über ERFS die entsprechenden Unterlagen beantragt haben ist es nicht mehr möglich, die Teilnahme am Programm zu stornieren mit den Ausnahmen wenn a) du das Visum trotz rechtzeitiger Beantragung nicht ausgestellt bekommst bevor du 31 wirst b) die Beantragung über ERFS abgelehnt wird 3) das Visum definitiv nicht ausgestellt wird aufgrund des eingereichten 受付済書 oder 4) dein Visum aufgrund staatlicher Maßnahmen nach der Ausstellung ungültig wird (bevor du nach Japan reist).
 
Wenn nachdem dein 受付済書 (Uketsuke sumi-sho) ausgestellt wurde die Einreise nach Japan aufgrund von Reiseeinschränkungen vorübergehend nicht möglich sein, aber du damit das Visum jetzt oder später beantragen kannst oder dein bereits ausgestelltes Visum weiterhin für eine spätere Einreise gültig sein, dann ist eine Stornierung erst möglich, wenn dein Visum die Gültigkeit verliert. Wenn du verschieben musst, kannst du die 10% Guthaben unserer Corona-Garantie in Japan für Unterbringungskosten oder Sprachunterricht in Anspruch nehmen.
 
Wir überprüfen als Teil des Pakets die Unterlagen, die du zur Visumsbeantragung einreichst auf Vollständigkeit und Inhalt. Damit ist es extrem unwahrscheinlich, dass dein Visum abgelehnt wird.
 

Ist es sicher in Japan bezüglich Coronavirus? Wie ist das Alltagsleben?

 
Das Alltagsleben ist kaum beeinträchtigt, außer dass die Mehrheit der Menschen freiwillig in der Öffentlichkeit Gesichtsmaske trägt. Es gibt keine Gesetze, die das Alltagsleben einschränken. Viele Restaurants schließen momentan früher, da sie dafür staatliche Subventionen erhalten.
 

Ist das Reisen innerhalb Japans derzeit möglich?

 
Ja, es gibt derzeit in Japan keinerlei Inlandsreisebeschränkungen.
 

Wie ist der Arbeitsmarkt in Japan für Work&Traveller jetzt?

 
Da Japan seine Grenzen für reguläre Individualtouristen noch nicht geöffnet hat, ist es momentan schwieriger, Jobs im Tourismus zu bekommen (z.B. Ski-Resorts, Hotels, Ryokans).
 
Andere typische Working Holiday-Jobs wie Farmarbeit, Fabrikjobs, Reinigungsjobs oder Verkaufsjobs sind verfügbar.
 

Muss ich zur Einreise nach Japan dreifach gegen Covid geimpft sein?

 
Nein, es ist nicht mehr erforderlich dreimal gegen Covid geimpft zu sein. Nur für Reisende aus Ländern, die nicht auf der "blauen Liste" stehen (wozu nicht Deutschland, Österreich, Schweiz gehören) ist eine Quarantäne erforderlich, wenn man nicht dreifach geimpft ist.
 

Gilt "Genesen" in Japan wie "Geimpft"?

 
Nein, den Status "Genesen" gibt es in Japan nicht zur Bestimmung einer eventuellen Quarantäne bei Einreise.
 
 
Haftungsausschluss: Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, aber wir übernehmen keine Haftung dafür. Verbindliche Informationen geben nur die offiziellen japanischen Behörden.

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