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Infos zu Work&Travel Japan - Updates 2022

Update: 2.10.2022
 
Update: Ab dem 11. Oktober 2022 wird das uketsuke zumisho (ERFS)-Dokument aus Japan für die Visumsbeantragung nicht mehr benötigt.
 
Es fällt keine Quarantäne mehr an für Reisende aus allen Ländern, die auf der "Blauen Liste" stehen. Dazu gehören nahezu alle Länder inkl. Deutschland, Österreich und Schweiz.
 
 
Die folgenden Informationen gelten nur noch bis zum 11. Oktober 2022.
 

Kann ich jetzt ein Working Holiday Visum für Japan bekommen und damit nach Japan reisen?

 
Ja, seit dem 1. März 2022 werden wieder Working Holiday-Visa für Japan an Personen aller Nationalitäten ausgestellt, die ein Working Holiday-Visum bekommen können (bislang mit Ausnahme der japanischen Botschaften in Korea, Taiwan und Hongkong), also auch an Deutsche und Österreicher.
 
Um das Visum zu beantragen bedarf es jedoch eines einladenden Unternehmens oder einer Universität aus Japan (="Sponsor"), die für den/die Visumsbewerber/in von dem Ministerium, das für das Unternehmen zuständig ist, ein Dokument beantragt, das 受付済書 = Uketsuke zumi-sho heißt. Da es eine tägliches Limit an Personen gibt (momentan 20.000), die nach Japan einreisen können muss begründet werden können, warum die Einreise des Visumsbewerbers/Bewerberin für Japan von Interesse ist, z.B. dass die Person im Rahmen des Working Holiday Aufenthalts einen Job ausübt, der in Japan benötigt wird. Die Sektoren, in denen Working Holiday-Teilnehmer üblicherweise Jobs finden haben alle einen Bedarf an Arbeitskräften mit Ausnahme von Tourismus/Gastgewerbe, das sich an ausländische Reisende richtet, da diese immer noch nicht nach Japan einreisen können. Insofern ist die Begründung nicht sonderlich schwierig, aber wir müssen bezüglich deiner Pläne während deiner Zeit in Japan kommunizieren.
 
Außerdem verpflichtet sich das einladende Unternehmen dazu, sicherzustellen und den/die Einreisende(n) dabei zu unterstützen, die Covid-Bestimmungen der japanischen Regierung einzuhalten. Diese Beantragung seitens des Unternehmens/Universität erfolgt über das "Entrants, Returnees Follow-Up System" (ERFS), aus dem die Eingaben an das Gesundheitsministerium sowie an das Ministerium, das für das Unternehmen zuständig ist (in unserem Fall das Wirtschaftsministerium) übermittelt werden. Dieses Dokument erhält dann das einladende Unternehmen/Universität und sendet es digital dem/der Visumbewerber/in, der/die dieses für die Visumsbeantragung zusammen mit weiteren Unterlagen bei der japanischen Botschaft/Konsulat in seinem/ihren Wohnsitzland einreicht. Die Ausstellungsdauer beträgt maximal 5 Werktage.
 

Kann ich das für die Visumsbeantragung erforderliche ERFS-Dokument von World Unite! erhalten?

 
Ja, im Rahmen unserer Work&Travel-Support-Programme beantragen wir dieses Dokument, das 受付済書 (Uketsuke zumi-sho) heißt für dich über das ERFS-System.
 
Ebenso stellen wir sonstige Unterlagen aus, die das Wirtschaftsministerium, die Botschaft oder das Konsulat eventuell anfordert und wir kommunizieren bei Bedarf direkt mit diesen Institutionen. Angenommene Visa-Anträge werden in der Regel nicht abgelehnt (wenn du die Anforderungen einhältst), aber es kann sein, dass Änderungen an eingereichten Unterlagen oder zusätzliche Unterlagen verlangt werden. Damit sind wir dir selbstverständlich behilflich.
 
Wir beantragen das Uketsuke zumi-sho nur, wenn du unser volles Work&Travel-Support-Paket buchst, das wir seit vielen Jahren abieten und nicht als Einzelleistung. Der Grund dafür ist, dass wir dafür bürgen, dass du die Corona-Bestimmungen der japanischen Regierung einhältst, was eine Verantwortung ist, die wir nur erfüllen können, wenn wir während deiner Zeit in Japan mit dir in Kontakt stehen, was nur im Rahmen der vollen Programmteilnahme möglich ist. Unterbringung musst du nach deiner eventuellen Quarantäne nicht über uns buchen.
 
Wir senden dir das Uketsuke zumisho digital und du reichst es ein zusammen mit den weiteren Visumsbeantragungsunterlagen bei der für dich zuständigen japanischen Botschaft/Konsulat ein.
 

Wann sollte ich bei World Unite! buchen und das Working Holiday Visum beantragen? Wie erfolgt die Buchung?

 
Wenn du schnellstmöglichst nach Japan willst, wäre dies 3 Wochen nach Kontaktaufnahme mit uns möglich (wenn du uns rechtzeitig die für uketsuke zumisho benötigten Unterlagen zukommen lässt).
 
Du kannst natürlich auch erst später anreisen und bereits jetzt schon bei uns buchen. Du buchst als ersten Schritt unser Support-Package und kannst wenn nötig auch erst später (aber bevor wir für dich das Uketsuke zumisho beantragen) deine genauen Reisedaten durchgeben. Wenn deine geplante Einreise mehr als 3 Monate in die Zukunft liegt, zahlst du eine Anzahlung von 200 EUR an und den Rest sowie die Kaution spätestens einen Monat vor der Anreise, wenn wir dein Uketsuke zumisho beantragen. Die Buchung kann über unsere Website erfolgen oder schriftlich per Email mitgeteilt werden. Das Uketsuke zumisho kann maximal für Anreisetermine, die 6 Monate in der Zukunft liegen beantragt werden. Das Visum selbst hat jedoch für Deutsche und Österreicher eine Gültigkeit (=die Zeitdauer zwischen Visumsausstellung und Ersteinreise nach Japan) von einem Jahr.
 
Wenn du aus Österreich bist (wo maximal 200 Working Holiday Visa pro Jahr ausgestellt werden) oder bald 31 Jahre alt wirst, dann solltest du möglichst frühzeitig buchen. Bitte kontaktiere uns und wir informieren dich über die beste Vorgehensweise.
 
Die Anreise nach Japan sollte jedoch immer an einem Freitag erfolgen. Jeder Freitag steht als Anreisetag zur Verfügung (wenn du nicht vorhast, in unser Sharehouse einzuziehen oder/und vom Flughafen abgeholt zu werden kannst du auch an anderen Wochentagen anreisen). Die Formalitäten (z.B. Einwohneranmeldung etc) werden dann am darauffolgenden Dienstag durchgeführt, sodass eine eventuell anfallende Quarantäne vorher beendet werden kann. Mehr zur Quarantäne siehe unten.
 
Wir brauchen zur Beantragung des Uketsuke zumi-sho (per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!):
 
Reisepass-Scan (die Doppelseite mit dem Bild), Flugbuchungsbestätigung (Freitagsanreise; bitte flexibles Ticket buchen falls die Behörde dein Anreisedatum ändert; andere Wochentage ok, wenn du nicht in unser Sharehouse einziehst und/oder vom Flughafen abgeholt werden willst), Digitales COVID-Zertifikat der EU (soweit vorhanden) sowie das unterschriebene Agreement mit World Unite! (senden wir dir).
 
Wir benötigen vor Ausstellung der Uketsuke zumisho die vollständige Zahlung der Programmkosten.
 

Welche COVID-19-Bestimmungen muss ich befolgen?

 
Wir informieren dich ausführlich vor deiner Anreise. Die Bestimmungen können sich jederzeit ändern.
 
Hier eine kurze Zusammenfassung der aktuelle gültigen Abläufe: 
 
 
1) COVID-19-Test
 
Bei der Ankunft aus Deutschland und Österreich musst du ein negatives COVID-19-PCR-Testergebnis in englischer Sprache vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden vor der Abflugszeit deines Fluges nach Japan ist. Die akzeptierten Tests findest du hier: https://www.mhlw.go.jp/content/000825144.pdf
 
Dein Flug nach Japan kann Zwischenstopps beinhalten, aber du darfst beim Umsteigen nicht den Transitbereich des Flughafens verlassen.
 
Bei deiner Ankunft am Flughafen in Japan musst du dich erneut testen lassen (kostenlos).
 
2) Weitere Schritte vor Anreise

 
3) Quarantäne
 
Fällt für nahezu alle Teilnehmer nicht mehr an.
 

Wie sieht es mit Stornierungen aus? Was, wenn ich kein Visum bekomme?

 
Nachdem wir für dich über ERFS die entsprechenden Unterlagen beantragt haben ist es nicht mehr möglich, die Teilnahme am Programm zu stornieren mit den Ausnahmen wenn a) du das Visum trotz rechtzeitiger Beantragung nicht ausgestellt bekommst bevor du 31 wirst b) die Beantragung über ERFS abgelehnt wird 3) das Visum definitiv nicht ausgestellt wird aufgrund des eingereichten 受付済書 oder 4) dein Visum aufgrund staatlicher Maßnahmen nach der Ausstellung ungültig wird (bevor du nach Japan reist).
 
Wenn nachdem dein 受付済書 (Uketsuke sumi-sho) ausgestellt wurde die Einreise nach Japan aufgrund von Reiseeinschränkungen vorübergehend nicht möglich sein, aber du damit das Visum jetzt oder später beantragen kannst oder dein bereits ausgestelltes Visum weiterhin für eine spätere Einreise gültig sein, dann ist eine Stornierung erst möglich, wenn dein Visum die Gültigkeit verliert. Wenn du verschieben musst, kannst du die 10% Guthaben unserer Corona-Garantie in Japan für Unterbringungskosten oder Sprachunterricht in Anspruch nehmen.
 
Wir überprüfen als Teil des Pakets die Unterlagen, die du zur Visumsbeantragung einreichst auf Vollständigkeit und Inhalt. Damit ist es extrem unwahrscheinlich, dass dein Visum abgelehnt wird.
 

Ist es sicher in Japan bezüglich Coronavirus? Wie ist das Alltagsleben?

 
Das Alltagsleben ist kaum beeinträchtigt, außer dass die Mehrheit der Menschen freiwillig in der Öffentlichkeit Gesichtsmaske trägt. Es gibt keine Gesetze, die das Alltagsleben einschränken. Viele Restaurants schließen momentan früher, da sie dafür staatliche Subventionen erhalten.
 

Ist das Reisen innerhalb Japans derzeit möglich?

 
Ja, es gibt derzeit in Japan keinerlei Inlandsreisebeschränkungen.
 

Wie ist der Arbeitsmarkt in Japan für Work&Traveller jetzt?

 
Da Japan seine Grenzen für reguläre Individualtouristen noch nicht geöffnet hat, ist es momentan schwieriger, Jobs im Tourismus zu bekommen (z.B. Ski-Resorts, Hotels, Ryokans).
 
Andere typische Working Holiday-Jobs wie Farmarbeit, Fabrikjobs, Reinigungsjobs oder Verkaufsjobs sind verfügbar.
 

Muss ich zur Einreise nach Japan dreifach gegen Covid geimpft sein?

 
Nein, es ist nicht mehr erforderlich dreimal gegen Covid geimpft zu sein. Nur für Reisende aus Ländern, die nicht auf der "blauen Liste" stehen (wozu nicht Deutschland, Österreich, Schweiz gehören) ist eine Quarantäne erforderlich, wenn man nicht dreifach geimpft ist.
 

Gilt "Genesen" in Japan wie "Geimpft"?

 
Nein, den Status "Genesen" gibt es in Japan nicht zur Bestimmung einer eventuellen Quarantäne bei Einreise.
 
 
Haftungsausschluss: Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, aber wir übernehmen keine Haftung dafür. Verbindliche Informationen geben nur die offiziellen japanischen Behörden.

Work&Travel auf Sado Island

 
Working Holiday in Sado Island
 
Wer das ländliche und traditionelle Japan kennenlernen will, für den ist Sado Island, mit 855 km2 die sechstgrößte Insel Japans nach den Hauptinseln Hokkaido, Honshu, Kyushu, Shikoku und Okinawa, der perfekte Ort.
 

Über Sado Island

 
Als 1601 auf Sado Island Gold gefunden wurde, blühte die Insel wirtschaftlich und kulturell auf und entwickelte ein einzigartiges und reiches kulturelles Erbe, einschließlich darstellender Künste wie Tanz, Gesänge und Musik, dem weltberühmten Taiko-Trommeln, Puppentheater, Folklorefestivals und traditionellem Handwerk. In Sado gibt es hunderte buddhistischer Tempel, Shinto-Schreine und mehrere historische Dörfer aus der Edo-Zeit (1603-1867), die architektonisch größtenteils intakt geblieben sind.
 
Die Insel ist von außerordentlicher landschaftlicher Schönheit, mit 288 km felsiger Küste, dichten Wäldern, terrassenförmig angelegten Reisfeldern und einer nördlichen und südlichen Bergkette, die eine Höhe von 1172 Metern erreicht.
 
Sado ist dünn besiedelt. Die überwiegende Mehrheit der rund 55.000 Einwohner lebt in Sado-Stadt im flachen Mittelteil der Insel. Dort gibt es sämtliche Infrastruktur, die man von einer japanischen Stadt dieser Größe erwarten kann. Im Gegensatz zu Großstädten wie Tokio, wird es dir in Sado leicht fallen, mit der Bevölkerung in Kontakt zu treten, da die Menschen in Sado sehr gemeinschaftsorientiert und interessiert an ihren Mitmenschen sind.
 
Die Insel hat ein ozeanisches Klima mit heißen und feuchten Sommern und kühlen, feuchten Wintern.
 
World Unite! kooperiert mit der Sado Tourism Association, deren Büro wir nahe des Ryotsu-Fährhafens wir teilen.
 

Working Holiday Jobs in Sado Island

 
In Sado Island können wir im Voraus organisierte Work&Travel-Jobs aus folgenden Bereichen anbieten:
 
Gastronomie, Hotels, Tourismus
 
Der Tourismus in Sado dreht sich hauptsächlich um Natur- und Kulturerlebnisse, daneben auch kulinarische Angebote, die sowohl japanische als auch ausländische Touristen ansprechen. Eine limitierte Zahl von in der Regel kleineren, inhabergeführten Ryokans, Hotels, Restaurants und touristischen Angeboten bietet Working Holiday Jobs an, unter anderem als Küchenassistenz, Bedienung, Hotelrezeptionist, Reinigen, Bettenmachen. Die Tourismussaison ist vorallem während der Sommermonate.
 
Landwirtschaft
 
Auf Sado gibt es hauptsächlich kleine Farmen. Zu den Erzeugnissen gehören Reis, Gemüse wie Rettich, Spargel, Kartoffeln, Früchte wie Kakis, Äpfel, Birnen und Kiwis sowie Haltung und Zucht von Rindern.
 
Farmjobs sind das ganze Jahr über möglich, wobei aber die meisten Jobs während der Pflanz- und Erntezeit (Frühling und Herbst) angeboten werden. Reis wird im April gepflanzt, dabei werden im Voraus mit Reissetzlingen bestückte Setzboxen auf dem Feld angebracht. Reis wird im September und Oktober geerntet und verpackt. Im April und Mai werden die Kaki-Bäume gestutzt. Die Ernte findet von Ende Oktober bis Mitte November statt, die Früchte müssen dazu von den Bäumen gepflückt und nach Größe und Qualität sortiert werden. Gemüse und Obst und Futtergras wird auch während der Sommermonate geerntet, im Winter gibt es z.T. Aufgaben in der Weiterverarbeitung wie Trocknen/Einlegen von Rettich sowie in der Rinderhaltung.
 
Fischerei-Jobs
 
Ein großer Teil der traditionellen Lebensmittel der japanischen Küche stammt aus dem Meer. Neben Fisch sind dies auch Meeresfrüche und Algen. Dabei organisieren wir Working Holiday Jobs auf Sado Island bei kleineren Fischereibetriebe, die sich in folgende Kategorien unterteilen lassen:
 
Fischzucht im Meer: Dabei werden in ruhigen Buchten in schwimmenden Netzgehegen Fische wie Red Snappers (Nördlicher Schnapper) gezüchtet. Der Job besteht darin, früh morgens per Boot zu den Netzgehegen zu Fahren und die Fische zu füttern sowie diese per Netz zu fangen und für den Fischmarkt zu verpacken.
 
Zucht von Austern und Muscheln: In Auster- und Muschelfarmen des Lake Kamo werden während der Saison von November bis Mai Austern und Muscheln geerntet. Der Job besteht darin, diese morgens aus dem Boot zu entladen und danach die Schalen zu öffnen und das Austern-/Muschelfleisch zu entnehmen.
 
Zucht von Seegras und Algen: Seegras wächst in der Regel an Seilen in flachen Buchten und wird mehrfach jährlich geerntet.
 
Arbeit bei einem Fischhändler im Ryotsu-Hafen: Der Händler kauft Fisch und Meeresfrüchte von kleineren Fischern in Sado, um diese auf dem Fischmarkt von Toyosu in Tokio weiterzuverkaufen. Deine Aufgabe besteht darin, Fische zu wiegen, nach Gewicht zu schneiden, zu verpacken und die Kühlboxen zu beschriften sowie den LKW zu beladen. Dieser Job ist verfügbar von Mai bis August sowie November/Dezember. Der Händler betreibt auch ein Sushi-Restaurant in Sado, in dem du mitarbeiten kannst.
 
Die Vergütung für die Working Holiday Jobs in Sado liegen in der Regel im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns der Niigata-Präfektur von 830 JPY/Stunde, wobei du in der Regel 8 Stunden pro Tag an 5 Tagen pro Woche arbeitest. Während der Erntezeit sind z.T. längere Arbeitszeiten erforderlich, die sich auch oft nach dem Wetter richten.
 
Wir organisieren Unterbringung für dich, deren Standard und Mietkosten von der örtlichen Verfügbarkeit abhängen. Im Falle von einfachen Zimmern, soweit verfügbar, kosten diese ca. 10,000-35,000 JPY pro Monat; wenn nur Hostel/Ryokan-Unterbringung in Nähe des Jobs verfügbar ist, kostet dies 2000-2700 JPY/Nacht.
 
Sprachanforderungen: Manche Jobs sind ohne jegliche Japanischkenntnisse möglich, andere benötigen grundlegendes Japanisch oder fortgeschrittenes Japanisch.
 

Wer kann am Working Holiday-Programm in Sado Island teilnehmen?

 
Die Voraussetzungen sind:
 
  • Du musst ein Working Holiday Visum bekommen können. Dies ist nur möglich für Staatsbürger von Deutschland, Österreich, Dänemark, Norwegen, Island, Großbritannien, Frankreich, Irland, Australien, Neuseeland, Canada, Portugal, Spanien, Ungarn, Argentinien, Chile, Slowakei, Tschechien, Polen, Litauen, Korea, Taiwan und Hong Kong im Alter von 18-30 Jahre (zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung).
  • Es wird erwartet, dass du ernsthaft interessiert bist und motiviert mitarbeitest und in der Lage bist, dich gut in eine ländliche japanische Gesellschaft zu integrieren. Wir bereiten dich darauf vor! Nachdem wir einen Job für dich zugesagt haben und du auch zugesagt hast, solltest du nicht aus nichtigen Gründen zurücktreten. Pünktlichkeit und das gewissenhafte Ausführen deiner Arbeit werden erwartet!
 

Kann ich einen Job in Sado Island als Teil meines längeren Work&Travel-Aufenthalts in Japan durchführen?

 
Auf jeden Fall! Das Working Holiday-Visum für Japan bekommt man nur einmal im Leben, also sollst du es voll auskosten! Mit dem Working Holiday Visum kannst du für bis zu ein Jahr nach Japan und vergütete Jobs annehmen. Wenn du unser Work&Travel-Paket "Sado Island" buchst, sind darin bereits alle unsere Support-Services des Work&Travel-Pakets Tokio bereits beinhaltet. Du kannst also vor oder nach deiner Zeit in Sado Island zu uns nach Tokio kommen und dort ohne weitere Kosten unseren Support nutzen.
 

Was bieten wir dir als Teilnehmer unseres Programms "Work&Travel auf Sado Island"?

 
Sado IslandWork&Travel-Paket Sado Island:
1 Teilnehmer 1100 EUR, 2 Teilnehmer 850 EUR p.p.
Jetzt buchen!
 
Bestandteil des Work&Travel-Pakets "Sado Island" sind:
 
  • Bei Buchung Übersetzung deines englischen Lebenslaufs auf Japanisch
  • Vorstellen von Jobs in Sado und Organisation von Vorstellungsgesprächen via Telefon oder Skype
  • Persönliche Vorbereitung/Beratung vor den Vorstellungsgesprächen
  • Unterstützung mit der Anreise nach Sado (Anreiseinformationen)
  • Abholung am Ryotsu-Fährhafen in Sado Island und Transfer zu deiner Unterbringung
  • Sämtliche Services unseres Work&Travel-Pakets Tokio:
    • Vorbereitungsunterlagen (Online Knowledge Base) – inkl. allerhand praktischer Informationen über das Leben in Tokio und interkultureller Vorbereitung
    • Frage&Antwort-Zoom-Vorbereitung
    • Organisation der Unterkunft in Tokio
    • Bei Ankunft Abholung vom Flughafen Haneda oder Narita oder Bahnhof Tokyo Station per öffentlichen Verkehrsmittel zur Unterbringung (Flug Ankunft Freitags 8-20 Uhr)
    • Assistenz vor Ort bezüglich:
      • Einwanderungsbehörde (Residence Card)
      • Einwohnermeldeamt
      • Steuernummer beziehen
      • Nationale Krankenversicherung
      • Eröffnung eines Bankkontos und Mobilfunkvertrags
      • Japanisch-Sprachunterricht
      • Örtliche Orientierung in der Umgebung der Unterbringung
    • Assistenz mit Finden eines Jobs
      • Hilfe mit Bewerbungsmappe auf Japanisch (Lebenslauf auf Japanisch und Englisch)
      • Job-Counselling Session mit vielen Infos zum Arbeiten in Japan
      • Registrierung beim Arbeitsamt oder Einzelberatung in unserem Büro
      • Bereitstellung von Jobangebote aus anderen Quellen
    • Mehrsprachige Kontaktpersonen vor Ort (Deutsch, Englisch und Japanisch) für jegliche Hilfeleistung
    • Benutzung von PC und Drucker in unserem Haus in Koto-Ku (Stadtteil von Tokyo) zur Recherche von Jobs und Erstellung von Bewerbungsunterlagen
    • Wir sind dein Ansprechpartner während deines gesamten Jahres in Japan!
    • Zum CO2-Ausgleich deiner Langstreckenflüge pflanzen wir 10 einheimische Bäume am Kilimanjaro in Tansania pro Teilnehmer!

 

Wie läuft jetzt alles ab?

 
Dies sind die erforderlichen Schritte:
 
  1. Bei deiner Buchung und Anzahlung von 200 EUR übersetzen wir deinen (englischen) Lebenslauf auf Japanisch und bringen ihn auf das richtige Format.
  2. Du kannst uns deine Präferenzen bezüglich der Kategorie durchgeben (Gastronomie/Hotel/Tourismus ODER Farming ODER Fischerei)
  3. Nach einigen Tagen stellen wir dir mögliche Jobs auf Sado Island vor. Du teilst uns mit, welchen du bevorzugst.
  4. Wir teilen dir dann einen Termin mit für ein Vorstellungsgespräch mit via Skype.
  5. Vor dem Jobinterview geben wir dir Ratschläge dafür und bereiten dich darauf vor. Der Arbeitgeber wird dir am Ende des Vorstellungsgesprächs gleich mitteilen, ob du genommen wirst oder nicht.
  6. Wenn du nicht eingestellt wirst, dann organisieren wir ein Vorstellungsgespräch mit deiner zweiten/dritten etc. Wahl, bis du einen Job findest.
  7. Die restliche Rate des Work&Travel-Pakets "Sado Island" fällt erst einen Monat vor der Anreise an.
 

Kann ich auch einen Job in Sado Island kombinieren mit anderen Work&Travel-Paketen von World Unite!, wie Ryokan, Farmwork oder Skireresort-Jobs?

 
Die Support-Services in Tokio sind bereits in diesem Paket inklusive. Du kannst aber auch unsere im Voraus organisierten Work&Travel-Jobs in Ryokans auf Farmen in ganz Japan sowie in Ski-Resorts zusätzlich buchen. Für jedes zusätzliche Paket fällt ein Extra von nur 100 EUR an.
 
 

Was passiert, wenn sich kein Job für mich in Sado finden lässt?

 
In diesem unwahrscheinlichen Fall schlagen wir dir einen alternativen Job woanders in Japan vor. Du entscheidest, ob du diesen annehmen willst oder ob du nur das Work&Travel-Paket in Tokio in Anspruch nimmst (wobei wir dir nur dieses in Rechnung stellen) oder du komplett von der Programmteilnahme zurücktrittst (bei voller Rückerstattung).
 
 
Sado IslandWork&Travel-Paket SADO ISLAND:
1 Teilnehmer 1100 EUR, 2 Teilnehmer 850 EUR p.p.
Jetzt buchen!
 
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FAQs - Fragen und Antworten zu Work&Travel in Japan

 

1. FAQs zu Jobs

 
> Welches sind typische Jobs für Work&Travel?
 
Typische Jobs sind:
 
  • Servicekraft in Restaurants, Hotels, Fast Food, Bars, Cafés
  • Nanny & Kinderbetreuung
  • Fremdsprachenlehrer, sowohl an formellen Sprachschulen (in der Regel nur mit entsprechender Qualifikation) als auch (ohne Qualifikation und auch als Nicht-Muttersprachler) in Sprachcafés und anderen informellen Einrichtungen, in denen man Englisch „nebenbei“ lernt (z.B. in denen Hobbys wie Sport, Musik, Theater auf Englisch unterrichtet werden)
  • Reinigungskraft
  • Bringdienste, Umzugshilfe (Möbelpacker)
  • Sicherheitskraft (z.B. z.B. an Baustellen aufpassen, dass keine Fußgänger in die Baugrube fallen)
  • Verkauf in Geschäften (in der Regel nur mit etwas besseren Japanisch-Sprachkenntnissen)
  • Aushilfskraft in Fabriken (z.B. Produkte verpacken, Waren ein- und ausladen)
  • Sportlehrer (mit entsprechenden Kenntnissen)
  • Farmarbeit (außerhalb von Tokyo)
Wenn man über berufliche Qualifizierung und/oder fortgeschrittene Japanischkenntnisse verfügt, kann man auch höher qualifizierte und besser vergütete Jobs bekommen
 
> Wie bekomme ich einen Job?
 
Im Falle des Standard Work&Travel Programms in Tokio:
 
  • Wir bereiten dich ausführlich in einer Job-Counselling Session auf alles vor, was man zur Arbeitswelt Japans wissen muss. Dabei bereiten wir dich auf auf Vorstellungsgespräche vor.
  • Außerdem gibt es bereits vor Ankunft via Skype ein interkulturelles Training mit Schwerpunkt „Arbeiten mit Japanern“.
  • Wir begleiten dich einmal auf eine Beratung beim japanischen Arbeitsamt, das Jobs vermittelt, für die man kein Japanisch-Muttersprachler sein muss.
  • Wir übersetzen deinen Lebenslauf auf Japanisch.
  • Unser Büro steht Montag bis Freitag für jeweils 4 Stunden für dich offen zur Unterstützung bei der Job-Suche: Wir suchen für dich Jobs aus Online-Börsen, Helfen mit Anschreiben und Kommunikation auf Japanisch, Helfen mit Legalem (z.B. Checken von Arbeitsverträgen)
  • Wir publizieren nahezu täglich verfügbare Stellen auf der LINE-Gruppe für unserer Teilnehmer
  • In unserem Büro kannst du Computer und Drucker benutzen, um Jobs zu suchen und deine Bewerbungsunterlagen auszudrucken
  • Du kannst unsere Unterstützung für dein komplettes Jahr in Japan nutzen, also auch wenn du nach einiger Zeit den Job wechseln willst
 
Im Falle der im Voraus organisierten Jobs:
 
Wir organisieren für dich Vorstellungsgespräche, bei denen du in der Regel gleich erfährst, ob du genommen wurdest. Du bekommst so viele Vorstellungsgespräche, bis du eine Zusage erhältst. In der Regel sind nicht mehr als 1-2 Vorstellungsgespräche nötig.
 
> Muss ich fließend Japanisch können?
 
Nein, für Jobs in Tokio musst du überhaupt kein Japanisch können, aber es ist natürlich von Vorteil, wenn man zumindest über Grundkenntnisse verfügt. Es stehen dann mehr Jobs zur Auswahl.
 
Jobs, die man ohne Japanischkenntnisse bekommen kann sind etwa Englischlehrer, Jobs in der englischsprachigen Kinderbetreuung, Jobs in deutschen Biergärten und Restaurants, Pizzerias, British Pubs, English Tea Rooms oder Jobs, bei denen man kaum sprechen muss wie Reinigungskraft, Dinge verpacken oder leichte Fabrikarbeit.
 
Wenn du nicht japanisch kannst solltest du auf jeden Fall in der Lage sein, vernünftig auf Englisch kommunizieren zu können. Nur mit Deutschkenntnissen ist es schwierig, einen Job in Japan zu bekommen.
 
Für einige im Voraus organisierte Jobs wie Farmarbeit, Ryokan und Ski-Resort-Jobs ist es nötig, über grundlegende Konversations-Kenntnisse zu verfügen.
 
> Bekomme ich eine 100%-Job-Garantie?
 
Wenn du unsere Angebote Farmarbeit sowie Ryokan/Hotel-Jobs buchst bekommst du eine Jobgarantie. Wenn du bereits über Grundkenntnisse Japanisch verfügst, organisieren wir dir Vorstellungsgespräche über Telefon/Skype vor deiner Anreise und können dir die genaue Arbeitsstelle mit sämtlichen Details (Gehalt, Unterbringung) bereits vor deiner Anreise bestätigen. Wenn deine Japanischkenntnisse dafür zu gering sind, nimmst du zuerst an 4 Wochen Sprachunterricht in Tokio teil und machst das Vorstellungsgespräch danach. Wir können dir dabei aber garantieren, dass du eine Arbeitsstelle findest, da wir dir unbegrenzt Vorstellungsgespräche organisieren können (wir arbeiten mit 10.000 Farmen und 6000 Ryokans, die ständig Mitarbeiter suchen). In der Regel musst du aber nur 1 oder 2 Vorstellungsgespräche machen, um eine Zusage zu bekommen.
 
Wenn du unser Standard Working Holiday Paket Tokio buchst, helfen wir dir VOR ORT damit, einen Job zu finden. Dabei gibt es KEINE 100% Job-Garantie, da die Jobzusage auch von dir abhängt. Wir informieren dich, wie es mit dem Jobfinden klappt und bereiten dich auf Vorstellungsgespräche vor. Diese musst aber letztendlich du selbst durchführen. Fast alle Teilnehmer bekommen mit unserer Hilfe einen Job innerhalb von 2 Wochen.
 
Wir hatten im Jahr 2019 fast 1200 Teilnehmer für Work&Travel in Japan und davon hat nur etwa 1% Schwierigkeiten mit dem Jobfinden.
 
Man kann Schwierigkeiten haben, wenn man:
 
  • Weder Japanisch kann, noch in der Lage ist, sich auf Englisch ausreichend verständigen zu können. Du solltest, wenn du kein Japanisch kannst in der Lage sein, auf Englisch kommunizieren zu können.
  • Nicht flexibel genug ist bezüglich des Jobs und auf eine bestimmte Art von Job beharrt, der in Japan eventuell schwierig zu bekommen ist (z.B. höher qualifizierte Jobs wie Ingenieur, wenn man kaum Japanisch kann). Du solltest auch alternative Jobs akzeptieren, wenn dein Traumjob nicht erreichbar ist. Du kannst dann eventuell später (wenn sich deine Japanischkenntnisse verbessert haben) den Job wechseln und deinen Traumjob bekommen.
  • Man unsere Ratschläge bezüglich Kleidungsstil, Erscheinungsbild (z.B. Frisur) oder Verhalten bei Vorstellungsgesprächen missachtet. Hier gibt es in Japan sehr strenge Vorgaben.
  • Keine Eigeninitiative zeigt, z.B. Termine zum Vorstellungsgespräch nicht wahrnimmt oder dort den Eindruck vermittelt, gar nicht wirklich an dem Job interessiert zu sein.
 
> Arbeitet man Teilzeit oder Vollzeit?
 
Beides ist möglich und du kannst entscheiden, was du bevorzugst. Es gibt keine gesetzliche Beschränkung, wie viele Stunden pro Woche du arbeiten darfst und wie viel du damit maximal verdienen darfst.
 
 
> Kann ich gleichzeitig arbeiten und Sprachunterricht nehmen?
 
Ja, das ist möglich. Der Sprachunterricht an der formellen Sprachschule findet 4x50 Minuten Montag bis Freitag statt (vormittags oder nachmittags, je nach Kurs). Du kannst gleichzeitig einen Teilzeitjob ausüben.
 
Wenn du im Community Centre mit weniger Intensität als an der formellen Sprachschule Japanisch lernst kannst du auch Vollzeit arbeiten.
 
 

2. FAQs zu Finanziellem

 
> Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Tokio?
 
Wenn du in unserem Share House wohnst, kostet ein Bett im Mehrbettzimmer 38.000 Yen pro Monat (ca. 285 EUR). Für Selbstverpflegung (selbst kochen oder günstig außer Haus essen) musst du mit mindestens etwa 30.000 Yen pro Monat (ca. 250 EUR) rechnen. Dazu kommt ein Pendlerticket, um mit U-Bahn/Bus zwischen der Unterbringung und Arbeitsstelle/Sprachschule fahren zu können, was je nach Lage ca. 7000-10.000 Yen kostet.
 
Also die minimalen Lebenshaltungskosten betragen pro Monat etwa 75.000 Yen (ca. 620 EUR).
 
> Wieviel verdiene ich durch meine Work&Travel-Arbeit?
 
In Tokyo verdienst du typischerweise 1000-1500 Yen (ca. 8,30 – 12,40 EUR) pro Stunde. Davon werden in der Regel aber noch 20.42% Einkommenssteuer gleich abgezogen. Wenn du 28 Stunden pro Woche arbeitest (Teilzeit), sind das abzüglich der Steuer also pro Monat ca. 95.000 -  130.000 Yen (ca. 785-1080 EUR). Wenn du 40 Stunden arbeitest (Vollzeit), sind es abzüglich Steuern etwa 130.000 – 200.000 Yen (ca. 1080-1650 EUR).
 
Bei der von uns organisierten Farmarbeit und Ryokan-Jobs sowie bei Jobs in kleineren Städten ist das Gehalt ungefähr 20% geringer, aber dort sind auch die Lebenshaltungskosten entsprechend geringer als in Tokio. Bei Farmarbeit/Ryokan-Jobs ist die Unterbringung oft vom Arbeitgeber subventioniert und deutlich billiger als die ortsüblichen Mieten. Auch bekommst du dort oft sehr günstige Verpflegung.
 
> Kann ich mir durch einen Work&Travel-Job meinen Aufenthalt in Japan finanzieren?
 
Natürlich kannst du das und es wird in der Regel sogar noch etwas übrig bleiben, wenn du Lebenshaltungskosten und Verdienst vergleichst (siehe vorherige Fragen).
 
Wenn man alle Ausgaben inkl. Flug und unsere Services addiert und den Einkünfte (durch dein Gehalt vor Ort) gegenüberstellt, dann überschreiten (je nach Arbeitsintensität, Arbeitsbeginn sowie Job) bereits zwischen dem 2. und 4. Monat die Einkünfte die Ausgaben. D.h., wenn du für 4 Monate oder länger nach Japan kommst, wirst du am Ende mehr Geld haben als vor deiner Japan-Reise.
 
> Wieviel Geld muss ich zu Beginn haben?
 
Du musst in der Lage sein, deinen Flug und unser Servicepaket zu bezahlen und außerdem zwei Monate Lebenshaltungskosten (siehe oben) sowie Reisekrankenversicherung (ca. 40 EUR/Monat) decken zu können. Das wären insgesamt so ca. 2800 EUR.
 
In der Regel findest du zwar innerhalb von 2 Wochen nach Ankunft einen Job, aber es kann sein, dass du dein Gehalt erst am Ende des zweiten Monats bekommst und du solltest in der Lage sein, deine Ausgaben bis dahin tätigen zu können.
 
Sämtliche Ausgaben hast du durch dein Gehalt des Jobs in Japan aber relativ schnell wieder reingeholt (im 2.-4 Monat je nach Arbeitsintensität und Job).
 
Außerdem musst du bestimmte Geldbeträge auf deinem Konto vorweisen zur Visumsbeantragung.
 
Du solltest eine Kreditkarte haben, um zu Beginn auf dein Geld zugreifen zu können.
 
 

3. FAQs zum Programmablauf

 
> Wer kann am Work&Travel Programm in Japan teilnehmen?
 
Teilnehmen kann, wer ein Working Holiday Visum für Japan bekommen kann. Dabei muss man zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung (die für Deutsche maximal ein Jahr und für Österreicher maximal drei Monate vor dem Einreisetermin nach Japan erfolgen kann) 18-30 Jahre alt sein. Man bekommt das Working Holiday Visum auch nur einmal im Leben.
 
Die Nationalitäten, für die es momentan das Working Holiday Visum gibt sind Deutschland, Österreich, Dänemark, Norwegen, Schweden, Island, Niederlande, Großbritannien, Frankreich, Irland, Australien, Neuseeland, Canada, Portugal, Spanien, Polen, Slowakei, Tschechien, Litauen, Estland, Ungarn, Argentinien, Chile, Korea, Taiwan und Hong Kong.
 
Es gibt einige Ausschlusskriterien, wie Vorstrafen.
 
Für Österreicher (und einige andere Nationalitäten, aber nicht Deutsche) gibt es eine Maximalzahl von Working Holiday Visa, die in einem bestimmten Zeitraum ausgestellt wird.
 
Auch wer einen japanischen Pass hat kann unsere Working Holiday-Programme buchen und reist dann mit dem japanischen Pass ein (mit dem es natürlich keine Beschränkungen bezüglich Aufenthaltsdauer und Jobs gibt).
 
Für andere Nationalitäten (z.B. Schweizer, Italiener, Luxembourger) oder wenn du unter 18 oder über 30 bist oder wenn du bereits zuvor ein Working Holiday Visum hattest ist die Teilnahme nur mit anderen Visumskategorien und in eingeschränktem Rahmen möglich (siehe Details dazu bei den FAQs zu "Visum" unten).
 
> Wie kann man sich einen typischen Work&Travel Aufenthalt in Japan vorstellen?
 
In Japan läuft Work&Travel weniger als „Road Trip“ ab wie etwa in Australien, bei dem man ständig unterwegs ist und Kurzzeit-Jobs durchführt (z.B. eine Woche Erdbeeren pflücken). Solche Jobs gibt es in Japan kaum. Stattdessen sollte man längere Zeit (mind. 3 Monate) an jeweils einem Ort bleiben, um dort realistischerweise Jobs zu finden. Du solltest also nicht mehr als 4 Standorte innerhalb deines Jahres in Japan einplanen. Wenn du mehr von Japan sehen willst, kannst du die Zeit zwischen Jobs nutzen, um zusätzlich herumzureisen.
 
Der Aufenthalt der meisten Teilnehmer sieht so aus, dass sie zuerst bei uns in Tokio mehrere Monate verbringen und dabei im Share House wohnen sowie einem Job nachgehen. Viele starten mit Sprachunterricht an der Sprachschule und arbeiten gleichzeitig Teilzeit für 1-3 Monate. Wenn sie dann schon besser Japanisch können wechseln manche den Job auf Vollzeit und lernen weniger intensiv Japanisch weiter, etwa im Community Centre 1-2 mal wöchentlich oder mit einer/einem Tandem-Partner(in).
 
Wenn sie dann vertrauter sind mit Jobs und Abläufen in Japan, reisen sie (oft auch mit anderen Teilnehmern, die sie vor Ort kennenlernen) in eine andere Stadt wie Sapporo, Osaka oder Kyoto und organisieren sich dort Unterbringung und einen Job selbst.
 
Unsere im Voraus organisierten Farmarbeit- und Ryokan-Jobs sind schon ab einer Dauer von 2 Wochen möglich und können an einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb deines Jahrs in Japan eingeplant werden.
 
In anderen Städten haben wir keine Mitarbeiter, aber wir stehen während deines gesamten Jahrs in Japan für dich als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir haben auch Infos über andere Städte. Du kannst mit uns über LINE, Whatsapp, Email, Skype und Telefon kommunizieren, wenn du nicht in Tokio bist.
 
Viele Teilnehmer bleiben aber auch die ganze Zeit über nur in Tokio.
 
> Wann kann ich das Work&Travel-Programm in Japan starten?
 
Du kannst das ganze Jahr über starten. Du solltest an einem Freitag zwischen 8 und 20 Uhr an einem der beiden Flughäfen von Tokio (Haneda oder Narita) ankommen, wo wir dich abholen und zur Unterbringung bringen. An den Folgetagen bekommst du dann unsere Services.
 
Wenn der Freitag und/oder die darauffolgenden Tage auf wichtige Feiertage fallen (in der Regel: Golden Week Ende April/Anfang Mai; Obon Mitte August sowie Weihnachten/Neujahr/Emperor's Birthday Ende Dezember/Anfang Januar) findet kein Programmstart statt, da dann Ämter, Banken, Arbeitsamt etc. geschlossen haben.
 
Wenn du zu Beginn deines Aufenthalts an Anfänger-Sprachunterricht teilnehmen willst, ist es auch ratsam, spätestens am Freitag vor dem Start eines neuen Anfängerkurses anzureisen. Die Starttermine findest du auf der Seite über Japanisch-Sprachunterricht.
 
Wenn du an einem anderen Wochentag als Freitag anreist, dann kannst du entweder direkt zu unserem Share House kommen (bitte stimme dich mit uns bezüglich der Zeit ab) oder wir holen dich vom Flughafen oder Bahnhof ab, aber berechnen in diesem Fall 60 EUR extra.
 
> Wie lange dauert der Visum-Prozess? Wann kann ich frühstmöglich ab heute anreisen?
 
Die Bearbeitungszeit für das Visum beträgt in der Regel etwa 2 Wochen. Dies kann sich aber auch ändern. Bitte rufe bei der japanischen Botschaft an und frage, wie lange sie zur Bearbeitung brauchen, wenn du das Visum jetzt beantragst. Vorher musst du Flug und Reisekrankenversicherung buchen, bei uns buchen, die Dokumente zur Visumsbeantragung vorbereiten und dann persönlich zur japanischen Botschaft oder Konsulat gehen. Dein Pass mit dem Visum wird dir dann per Post zurückgeschickt. Um sicherzustellen, dass das alles klappt, solltest du deinen Flug erst für frühestens 4 Wochen ab jetzt buchen. 
 
Österreicher sollten bevor sie den Flug buchen bei der japanischen Botschaft in Wien anrufen und fragen, ob das Kontingent für den gewünschten Anreisezeitpunkt noch nicht ausgeschöpft ist.
 
> Muss ich für ein ganzes Jahr in Japan bleiben oder geht es auch kürzer?
 
Du kannst für maximal ein Jahr in Japan bleiben und darfst dabei legal voll vergütete Jobs annehmen. Du musst natürlich nicht ein ganzes Jahr in Japan bleiben und kannst früher gehen. Zu beachten ist aber, dass man das Working Holiday Visum nur einmal im Leben bekommt.
 
 
> Muss ich von Beginn an arbeiten? Muss ich überhaupt arbeiten?
 
Du musst nicht von Beginn an arbeiten, wenn du das nicht willst. Wenn du es dir leisten kannst, musst du überhaupt nicht arbeiten.
 
Unsere Job-Counselling-Session findet einmal wöchentlich statt und wir machen wöchentlich Termine beim Arbeitsamt. Du kannst zu jedem beliebigen Zeitpunkt dies in Anspruch nehmen; es muss nicht gleich zum Beginn deines Aufenthalts in Japan sein. Auch unser Support mit dem Jobfinden gilt für das ganze Jahr, während du in Japan bist.
 
Auch wenn du mit einem Working Holiday Visum kommst, zwingt dich niemand überhaupt zu arbeiten. Du kannst auch z.B. nur Sprachunterricht nehmen oder herumreisen oder gar nichts tun.
 
> Bekomme ich von euch nur ein „Starterpaket“, also Unterstützung in der ersten Woche?
 
Nein, wir sind für dein gesamtes Jahr in Japan dein Ansprechpartner. Auch wenn du nach ein paar Monaten einen neuen Job suchst oder sonstige Hilfe brauchst, kannst du uns immer kontaktieren.
 
Unser Büro in Tokio ist an Werktagen für mindestens 4 Stunden täglich für Teilnehmer geöffnet, außerdem sind wir über Line, Whatsapp, Email, Skype und Telefon für dich erreichbar.
 
> Wie ist die Reihenfolge der zu erledigenden Schritte, z.B. Buchung bei World Unite!, Flugbuchen, Visumbeantragung etc.?
 
Der Flug muss vor der Visumsbeantragung gebucht werden, ebenso musst du vorher eine Reisekrankenversicherung abschließen, weil man beides zur Visumsbeantragung vorweisen muss. Achte beim Flugbuchen darauf, an einem Freitag zwischen 8 und 20 Uhr in Haneda oder Narita anzukommen.
 
Bei World Unite! solltest du möglichst früh buchen, um sicherzustellen, dass deine Wunschunterbringungsform verfügbar ist. Besonders in denen für den Programmstart beliebten Monaten August bis Januar sind Betten oft frühzeitig ausgebucht und wir müssen dann ausweichen auf Betten in Share Houses in weniger zentraler Lage.
 
Wenn du bei World Unite! gebucht hast, helfen wir dir auch bei der Visumsbeantragung (wir geben dir Tipps dazu und überprüfen deine Unterlagen), also solltest du idealerweise vor Visumsbeantragung bei uns buchen.
 
> Muss ich Mitglied bei der Nationalen Japanischen Krankenversicherung werden?
 
Ja, seit 2018 ist es verpflichtend, Mitglied zu werden. Du musst ca. 1500 JPY/Monat Beitrag dafür zahlen, wenn dies dein erstes Jahr in Japan ist. Dabei werden 70% der anfallenden Kosten für Arztbesuche, Behandlungen und Medikamente übernommen, allerdings immer nur für die billigste verfügbare Behandlungsmethode. Da Arztkosten in Japan teuer sein können und du eventuell eine bessere Behandlung als nur die grundlegendste möchtest, empfehlen wir dir, zusätzlich eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Wir helfen dir mit der Anmeldung ins Nationale Krankensystem in Tokio.
 
> Reise ich für einen im Voraus organisierten Farmarbeit-Job/Ryokan-Job/Ski-Resort-Job direkt dorthin?
 
Nein, auch wenn du gleich zu Beginn deines Aufenthalts diesen Job durchführen willst solltest du an einem Freitag in Tokio ankommen. Wir müssen dann für dich die Formalitäten erledigen wie Steuernummer beantragen, Bankkonto eröffnen, Telefonvertrag abschließen. Du reist danach an deinen Arbeitsort weiter und beginnst mit der Arbeit.
 
 
> Ich will für immer in Japan leben. Könnt Ihr mir dabei helfen?
 
Du solltest das eine Jahr Work&Travel, das mit dem Working Holiday Visum möglich ist, dazu nutzen, Japan und die japanische Arbeitswelt wirklich gut kennenzulernen und dann zu entscheiden, ob du wirklich „für immer“ oder zumindest längerfristig dort leben willst.
 
Sollte dies der Fall sein, dann nutze dein Jahr in Japan, um einen Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass es sich für die japanische Firma lohnt, den Aufwand zu betreiben, ein längerfristiges Arbeitsvisum für dich zu beantragen. Außerdem solltest du dich gut mit möglichen Arbeitgebern „connecten“.
 
Wir organisieren keine solchen Arbeitsvisa, sondern das muss ein Arbeitgeber für dich tun.
 
 

4. FAQs zum Visum

 
> Organisiert World Unite! das Visum für mich?
 
Dies ist nicht möglich. Du kannst das Visum nur persönlich beantragen bei der japanischen Botschaft oder bei japanischen Konsulaten des Zuständigkeitsgebiets, in dem du deinen permanenten Wohnsitz hast. Du musst persönlich dort hingehen und deine Unterlagen abgeben.
 
Wir teilen dir mit, was du bei der Visumsbeantragung beachten musst und wir können auch deine Unterlagen checken, bevor du diese einreichst.
 
> Woher bekomme ich mein Visum?
 
Du bekommst das Working Holiday Visum nur bei der japanischen Botschaft bzw. beim japanischen Konsulat des Landes, in dem du deinen permanenten Wohnsitz hast.
 
> Wann muss ich mein Visum beantragen?
 
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen. Bitte beachte, dass sich dies ändern kann und du solltest dein Visum darum nicht im letzten Moment beantragen. In Deutschland kannst du das Visum maximal ein Jahr vor dem geplanten Einreisedatum nach Japan beantragen. In Österreich kann man das Visum maximal 3 Monate vor der geplanten Einreise beantragen.
 
Die Gültigkeitsdauer des Visums startet dann mit dem Datum, an dem du in Japan einreist.
 
> Was passiert, wenn mein Working Holiday Visum abgelehnt wird?
 
Dies passiert realistischerweise nicht, wenn man die Anforderungen an das Visum erfüllt (z.B. Alter und Nationalität) und die Beantragungsunterlagen vollständig und sinnvoll ausgefüllt einreicht.
 
Wir geben dir Hinweise, was bei der Beantragung zu beachten ist und wir können gerne deine Unterlagen checken, bevor du diese einreichst.
 
Sollte dein Visum dennoch abgelehnt werden, erstatten wir dir sämtliche bereits bezahlten Beträge zurück.
 
> Kann ich mit 17 Jahren das Visum beantragen? Kann ich mit 31 Jahren Work&Travel starten?
 
Du musst zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung 18-30 Jahre alt sein. Du kannst das Visum also frühestens an dem Tag beantragen, an dem du 18 wirst und spätestens an dem Tag, bevor du 31 wirst. Die Einreise muss dann für Deutsche innerhalb eines Jahres ab dem Ausstellungsdatum erfolgen und für Österreicher innerhalb von 3 Monaten. Das Visum gilt dann ab dem Tag der Einreise für ein Jahr für Deutsche und Österreicher.
 
> Muss ich für die Visumsbeantragung Hin- und Rückflug gebucht haben?
 
Es ist oft schwierig, für mehr als ein Jahr in der Zukunft ein Rückflugticket zu buchen. Man kann auch das Working Holiday Visum beantragen, wenn man nur ein Hinflugticket gebucht hat, aber man muss in diesem Fall höhere Geldmittel auf seinem Konto vorweisen können im Vergleich zu, wenn man Hin- und Rückflug vorweisen kann.
 
> Lohnt es sich, das Working Holiday Visum zu benutzen, wenn man nur für relativ kurze Zeit (z.B. 2-3 Monate) nach Japan will?
 
Man kann das Working Holiday Visum nur einmal im Leben bekommen und es gilt für 1 Jahr ab dem Tag der Einreise nach Japan (Österreicher: 6 Monate). Wenn du es nur für wenige Monate nutzt, verlierst du die Gültigkeit der nicht genutzten Monate.
 
Bitte überlege dir, ob du nicht doch Zeit und Lust hast, länger zu bleiben oder ob du nicht z.B. für den kurzen Aufenthalt statt Work&Travel ein Praktikum machen willst, das wenn man über den Temporary Visitor-Einreistempel kommt zwar nicht vergütet sein darf, aber bei dem dir meist Unterbringung und ein Pendlerticket gratis gestellt wird (was legal ist). Oder dass du jetzt nur Sprachunterricht für ein paar Wochen machst. Wenn du einen deutschen, österreichischen oder Schweizer Pass hast kannst du mit dem Temporary Visitor Stempel für maximal 180 Tage in Japan bleiben und ein unvergütetes Praktikum durchführen oder Sprachunterricht nehmen. Wenn dir dann Japan so gut gefällt, dass du später nochmal für längere Zeit kommen willst, kannst du das dann mit dem Working Holiday Visum so durchführen.
 
Wenn du sowieso nicht vorhast, später einmal für längere Zeit nach Japan zu gehen, kannst du natürlich auch für einen kurzzeitigen Aufenthalt das Working Holiday Visum benutzen.
 
> Kann man mit dem Working Holiday Visum Japan verlassen und wieder kommen?
 
Ja, das Visum ist ein Multi-Entry-Visum. Man muss, wenn man das Land verlässt und plant, innerhalb der Gültigkeit des Visums wieder zu kommen, dies entsprechend auf dem Ausreiseformular im Flughafen bei der Ausreise ankreuzen.
 
> Welche Möglichkeiten gibt es, wenn ich kein Working Holiday Visum bekommen kann?
 
Wenn du kein Working Holiday Visum bekommen kannst (weil es dieses für deine Nationalität nicht gibt oder weil du unter 18 oder über 30 bist oder weil du bereits zuvor ein Working Holiday Visum für Japan hattest), dann besteht die Möglichkeit, dass du, wenn du nur für kurze Zeit kommen willst, etwa ein unvergütetes Praktikum über Temporary Visitor Status machst, bei dem aber etwa Unterbringung gestellt wird.
 
Wenn du länger bleiben willst und sowieso auch Japanisch lernen willst, dann kannst du, wenn du dich bei uns für Vollzeit-Japanisch-Sprachunterricht (20 Stunden/Woche) anmeldest, ein Studentenvisum bekommen und durch dieses eine Arbeitserlaubnis, mit der du maximal 28 Stunden pro Woche voll vergütete Jobs annehmen darfst. Du kannst dann unseren Working Holiday Support buchen und in Anspruch nehmen.
 
Für das Studentenvisum gibt es feste Deadlines zur Beantragung und Starttermine, die meist ca. 5-6 Monate Vorlaufzeit erfordern. Wenn du nicht so lange warten willst, kannst du auch schon vorher über Temporary Visitor Status nach Japan einreisen (für Deutsche, Österreicher und Schweizer maximal 180 Tage) und das Studentenvisum kann in Japan dann ausgestellt werden. Während der Zeit, in der du über Temporary Visitor Status in Japan bist darfst du kein Geld dort verdienen, aber am Sprachunterricht teilnehmen oder ein unvergütetes Praktikum machen (bei dem Unterbringung und Pendlerticket gratis gestellt werden darf).
 
Mit dem Studentenvisum kannst du so lange in Japan bleiben, wie du Vollzeit Sprachunterricht buchst (sogar mehrere Jahre). Dieser muss aber für den kompletten Zeitraum im Voraus bezahlt werden, um das Visum beantragen zu können.  
Der Prozess der Beantragung des Studentenvisums ist relativ komplex. Wir erklären dir den Ablauf.
 
> Könnt Ihr mir ein Arbeitsvisum organisieren, um damit für mehrere Jahre in Japan arbeiten zu können?
 
Nein, das können wir nicht. Dies muss ein Arbeitgeber beantragen, der willig ist, dich für längere Zeit einzustellen.
 
 

5. FAQs zur Unterbringung

 
> Welche Unterbringungsmöglichkeiten gibt es?
 
Wir betreiben unser eigenes Share House in zentraler Lage in Tokio. Außerdem kooperieren wir mit weiteren Share Houses. Dort wohnen andere Teilnehmer unserer Programme, mit denen du Küche, Gemeinschaftsbereiche und Sanitäreinrichtungen teilst. Du kannst aussuchen, ob du in Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmern wohnst. In unseren Partner-Share Houses wohnen auch junge japanische Berufstätige.
 
Alternativ kannst du auch bei einer Gastfamilie wohnen.
 
> Handelt es sich beim Share House um ein Hostel/Guest House?
 
Nein, die Wohnform ist vergleichbar mit einer WG, in der du auch gewisse Verpflichtungen hast. Das Haus wird von unseren Mitarbeitern gemanagt. Sie stellen dabei z.B. einen Müllplan auf, in dem Bewohner eingetragen werden, Müll aus Küche, Badezimmern, Mehrbettzimmern etc. wegzubringen oder in ihrem Schlafzimmer für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.
 
Es gibt auch Hausregeln, z.B. was Sauberkeit und Lärm betrifft. Wer sich nach einer Verwarnung nicht an die Hausregeln hält, dem können wir Teile oder die gesamte Kaution einbehalten oder das Mietverhältnis kündigen.
 
Es gibt Reinigungskräfte für die Gemeinschaftsbereiche wie Küche, Aufenthaltsräume, Sanitäreinrichtungen und Korridore.
 
> Kann ich meinen Mietverhältnis im Share House vor Ort verlängern?
 
Wenn du verlängern möchtest, teile uns dies frühstmöglich mit. Wenn es Verfügbarkeit gibt, kannst du natürlich verlängern. Wenn es keinen Platz mehr gibt, dann können wir dich in einem unserer Partner-Share-Häuser unterbringen.
 
Wenn du dir unsicher bist, für wie lange du Unterbringung brauchst ist es besser, einen längeren Zeitraum zu buchen. Falls du dann doch früher ausziehen möchtest, kannst du immer zum Ende des Monats kündigen, der auf den Monat folgt, in dem du uns deine Kündigung schriftlich mitgeteilt hast.
 
> Wird in den Mehrbettzimmern nach weiblichen und männlichen Teilnehmer getrennt?
 
Wenn möglich trennen wir, aber dies ist nicht immer möglich, weil sich die Gesamtzahl von männlichen und weiblichen Teilnehmern im Haus ändert. Wir versprechen dir die Trennung nicht.
 
> Schließt das World Unite! Share House nachts, z.B. ab 22 Uhr?
 
Nein, du kannst zu jeder beliebigen Zeit rein und raus.
 
> Kann ich im Share House Tinder- oder Diskothekenbekanntschaften empfangen? Können mich Freunde und Familie dort besuchen und dort wohnen?
 
Nein, nur Personen, die gebucht haben und mit denen ein Mietvertrag besteht können sich im Share House aufhalten und dort wohnen. Auch Freunde und Verwandte, die dich von zu Hause aus besuchen, können dort leider nicht übernachten, da wir keine Hotel-Lizenz haben.
 
> Kann ich im World Unite! Share House Gepäck unterstellen, während ich herumreise?
 
Ja, wir haben einen Gepäckraum, in dem du ohne Mehrkosten Gepäck unterstellen kannst.
 
> Kann ich mir selbst Unterbringung in Tokio suchen und bekomme ich dann eine Ermäßigung für das Servicepaket, wenn ihr mir nicht bei der Unterbringungssuche helft?
 
Du kannst auch selbst Unterbringung in Tokio suchen und unsere Work&Travel Services in Anspruch nehmen, aber wir bezweifeln, dass du günstigere Unterbringung findest, außer diese ist sehr weit von zentralen Orten Tokios entfernt (d.h. du musst dann entsprechend mehr ausgeben für Bahnfahrten) oder sie ist sehr klein und/oder in sehr schlechtem Zustand.
 
Es gibt keine Ermäßigung auf das Servicepaket, wenn du dir selbst Unterbringung suchst. Es ist sogar mehr Aufwand für uns, wenn du woanders wohnst, da wir dann deine Anmeldung, Beantragung der Steuernummer und Eröffnung eines Bankkontos in einem anderen Stadtteil vornehmen müssen, mit dem wir vermutlich nicht so vertraut sind.
 
> Kann ich später, nachdem ich in Japan herumgereist bin, wieder in das Share House einziehen?
 
Wir können dies leider nicht in unserem eigenen Share House ermöglichen, aber wir können dich in eines unserer Partner Share Houses einbuchen.

Ski-Resort-Jobs in Hokkaido (Sommer und Winter)

 
Ski Resort Working Holiday Jobs in Japan
 
In Hokkaido kannst du mit dem Working Holiday Visum sowohl in der Wintersaison als auch in der Sommersaison in einem großen Ski-Resort arbeiten, entweder als Sportinstruktor/in (im Winter: Ski und Snowboard, im Sommer: Mountain Biking, Tennis, Pilates, Yoga, Bogenschießen), im Hotelservice und in der Gastronomie, als Hotelanimateur/in oder in der Kinderbetreuung.

Für die Jobs im Resort sind keine Japanischkenntnisse erforderlich! Du solltest aber auf Englisch kommunizieren können. Wenn du jedoch über Japanischkenntnisse verfügst ist dies natürlich ein Vorteil!
 
Deinen vergüteten Ski-Resort-Job in Japan organisieren wir dir bereits vor deiner Anreise nach Japan, sodass du gleich nach deiner Ankunft in Japan damit loslegen kannst (oder auch später, wenn du zuerst etwas anderes machen willst).
 

Welche Jobs gibt es im Ski-Resort?

 
Beim Resort handelt es sich um ein luxuriöses Resort in den Bergen von Hokkaido, das zu einer internationalen Kette gehört. Es hat etwa 40% ausländische englischsprachige Gäste, etwa aus Australien, Neuseeland, Singapur, China und Europa.
 
Die Wintersaison dauert von Mitte November bis Mitte April. Die Sommersaison ist von Juni bis Oktober. Du solltest für mindestens 1 Monat im Resort arbeiten, aber 3 Monate oder länger werden bevorzugt. Du kannst den Ski-Resortjob auch mit unseren anderen Work&Travel-Programmen in Japan kombinieren.
 
Die Wochenarbeitszeit für alle Jobs beträgt 40 Stunden (5 Tage pro Woche x 8 Stunden)
 
  • Hotel- und Gastronomiejobs
 
Rezeption/Empfang, Kellner/in, Küchenassistent/in, Gepäckabfertiger/in, Geschirrspüler/in, Room Service, Bettenmachen, Wäscherei-Mitarbeiter/in. Für diese Tätigkeiten werden keine Erfahrungen vorausgesetzt. Der Stundenlohn beträgt 950 Yen, davon werden keine weiteren Steuern abgezogen. Somit beträgt der Monatslohn bei einer 40-Stunden-Woche ca. 160.000 Yen = ca. 1280 EUR.
 
  • Sportinstruktor
 
Im Winter: Snowboard und Ski, im Sommer: Tennis, Bogenschießen, Mountainbiken, Yoga, Pilates. Du solltest über Kenntnisse und Erfahrungen als Instruktor im jeweiligen Bereich verfügen. Für die Ski-und Snowboard-Instruktur-Jobs ist es in Japan zwingend erforderlich, über eine entsprechende Lizenz zu verfügen. Der Stundenlohn hängt von deiner Erfahrung ab und wird beim Skype-Vorstellungsgespräch besprochen. Er ist höher als für die Hotel- und Gastronomiejobs.
 
  • Hotelanimateur
 
Dabei unterhältst du die Gäste tagsüber sowie beim Abendunterhaltungsprogramm und im Kids Club des Resorts. Es wird erwartet, dass du zusammen mit den Gästen im Restaurant zu Abend isst und dich um ihr Wohlbefinden kümmerst. Auch für diesen Job solltest du über entsprechende Erfahrungen verfügen und der Stundenlohn wird beim Skype Vorstellungsgespräch besprochen.
 

Wie bin ich untergebracht?

 
Das Resort stellt Bett im Doppelzimmer hohen Standards im Resort für nur 5000 Yen (ca. 32 EUR) pro Monat! Dabei teilen sich jeweils zwei Doppelzimmer für Mitarbeiter ein Badezimmer. Außerdem bekommst du Mahlzeiten in der Mitarbeiterkantine für nur 500 Yen (ca. 3.20 EUR) pro Mahlzeit (Frühstück, Mittagessen, Abendessen).
 
 
 

Wer kann am Skiresort-Job-Programm in Japan teilnehmen?

 
Die Voraussetzungen sind:
 
  • Du musst ein Working Holiday Visum bekommen können. Dies ist nur möglich für Staatsbürger von Deutschland, Österreich, Dänemark, Norwegen, Island, Großbritannien, Frankreich, Irland, Australien, Neuseeland, Canada, Portugal, Spanien, Ungarn, Argentinien, Chile, Slowakei, Tschechien, Polen, Korea, Taiwan und Hong Kong im Alter von 18-30 Jahre (zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung).
  • Du musst in der Lage sein, dich auf Englisch klar verständigen zu können
  • Es wird erwartet, dass du ernsthaft interessiert bist und motiviert mitarbeitest. Nachdem das Skiresort für dich zugesagt hast und du den Job angenommen hast, solltest du nicht aus nichtigen Gründen zurücktreten. Pünktlichkeit und das gewissenhafte Ausführen deiner Arbeit auf höchstem Serviceniveau wird erwartet!
  • Für die Jobs als Sportinstruktor, Hotelanimateur und in der Kinderbetreuung sind entsprechende Erfahrungen nötig
 

Kann ich den Ski-Resort-Job in Japan als Teil meines längeren Work&Travel-Aufenthalts in Japan durchführen?

 
Auf jeden Fall! Das Working Holiday-Visum für Japan bekommt man nur einmal im Leben, also sollst du es voll auskosten! Mit dem Working Holiday Visum kannst du für bis zu ein Jahr nach Japan und vergütete Jobs annehmen. Wenn du unser Work&Travel-Paket "Ski-Resort-Job in Japan" buchst, sind darin auch alle unsere Support-Services des Work&Travel-Pakets Tokio bereits beinhaltet. Du kannst also vor oder nach deinem Ski-Resort-Job zu uns nach Tokio kommen und dort ohne weitere Kosten unseren Support nutzen.
 
Du kannst den Ski-Resort-Job auch mit unseren Ryokan- und Farmarbeit-Programmen kombinieren (für jeweils nur 50 EUR Aufpreis).
 

Was bieten wir dir als Teilnehmer unseres Programms "Ski Resort-Job in Japan"?

 
Ski-Resort is funWork&Travel-Paket SKI-RESORT-JOB in JAPAN:
1 Teilnehmer 1100 EUR, 2 Teilnehmer 850 EUR p.p.

Jetzt buchen!
 
Bestandteil des Work&Travel-Pakets "Ski-Resort-Job in Japan" sind:
 
  • Persönliche Vorbereitung/Beratung vor dem Bewerbungsgespräch
  • Unterstützung mit der Anreise zum Ski-Resort (Anreiseinformationen)
  • Sämtliche Services unseres Work&Travel-Pakets Tokio:
    • Vorbereitungsunterlagen (PDF) – inkl. allerhand praktischer Informationen über das Leben in Tokio
    • Interkulturelles Training, ca. 1 Stunde via Skype mit interkulturellem Trainer
    • Organisation der Unterkunft in Tokio
    • Bei Ankunft Abholung vom Flughafen Haneda oder Narita oder Bahnhof Tokyo Station per öffentlichen Verkehrsmittel zur Unterbringung
    • Assistenz vor Ort bezüglich:
      • Einwanderungsbehörde (Residence Card)
      • Einwohnermeldeamt
      • Steuernummer beziehen
      • Eröffnung eines Bankkontos und Mobilfunkvertrags
      • Japanisch-Sprachunterricht
      • Örtliche Orientierung in der Umgebung der Unterbringung
    • Assistenz mit Finden eines Jobs
      • Hilfe mit Bewerbungsmappe auf Japanisch (Lebenslauf auf Japanisch und Englisch)
      • Tipps & Vorbereitung für Vorstellungsgespräch
      • Registrierung beim Arbeitsamt
      • Bereitstellung von Jobangebote aus anderen Quellen
    • Mehrsprachige Kontaktpersonen vor Ort (Deutsch, Englisch und Japanisch) für jegliche Hilfeleistung
    • Benutzung von PC und Drucker in unserem Haus in Koto-Ku (Stadtteil von Tokyo) zur Recherche von Jobs und Erstellung von Bewerbungsunterlagen
    • Bezug von günstigen Lebensmitteln über Großmarkt-Mitgliedschaft
    • Wir sind dein Ansprechpartner während deines gesamten Jahres in Japan!
    • Zum CO2-Ausgleich deiner Langstreckenflüge pflanzen wir 10 einheimische Bäume am Kilimanjaro in Tansania pro Teilnehmer!

 

Wie läuft jetzt alles ab?

 
Dies sind die erforderlichen Schritte:
 
  • Du emailst uns deinen tabellarischen Lebenslauf auf Englisch und gibst uns deinen Skype-Benutzernamen durch. Dies ist für dich unverbindlich und es fallen keine Kosten an.
  • Wir organisieren ein Skype-Bewerbungsgespräch mit dem Ski-Resort für dich
  • Das Ski-Resort teilt dir nach dem Skype-Bewerbungsgespräch mit, ob du genommen wurdest. Wenn du den Job annehmen willst, dann buchst du unser Work&Travel Ski-Resort-Paket. Du zahlst 200 EUR an und den Rest einen Monat vor der Anreise.
 
 
ski resort is funWork&Travel-Paket SKI-RESORT-JOB IN JAPAN:
1 Teilnehmer 1100 EUR, 2 Teilnehmer 850 EUR p.p.

Jetzt buchen!
 
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Ryokan-Hotel-Jobs in Japan

 
Ryokan Jobs in Japan
 
Jetzt hast du die Gelegenheit im Rahmen deines Work&Travel in Japan bei voller Vergütung in einem Ryokan, einem traditionellen japanischen Hotel mitzuarbeiten! Hier lernst du nicht nur über traditionelle japanische Kultur und Gastronomie, sondern auch über die vermutlich höchste Service-Qualität der Welt.
 
Die Ryokans sind in der Regel von gehobenem Standard und richten sich an japanische und ausländische Touristen. Die Zimmer sind traditionell japanisch gestaltet mit Tatami-Böden und bespannten Schiebetüren und Wandschränken. Man schläft auf Tatami-Matten, die von den Hotelmitarbeitern vor dem Schlafengehen ausgelegt werden und tagsüber verstaut sind. In dem Raum gibt es üblicherweise keine Möblierung außer einem flachen Tisch, auf dem im Zimmer das traditionell japanische Frühstück und Abendessen serviert wird. Manche größere Ryokans haben aber auch Restaurant-Räume. Ryokans verfügen im Durchschnitt über 14 Zimmer. Die Zimmer haben in der Regel keine Badezimmer, sondern es gibt ein großzügiges Gemeinschaftsbad, das oft eine vulkanische heiße Quelle (Onsen) beinhaltet.
 
Deinen vergüteten Ryokan-Job in Japan organisieren wir dir bereits vor deiner Anreise nach Japan, sodass du gleich nach deiner Ankunft in Japan damit loslegen kannst (oder auch später, wenn du zuerst bei uns in Tokio sein willst).
 

Welche sind meine Aufgaben in einem Ryokan?

 
Zu den Aufgaben gehören etwa:
 
  • Zimmerreinigung
  • Das Auslegen der Futons für die Gäste vor dem Schlafengehen
  • Wäsche waschen
  • Tische decken und Mahlzeiten servieren
  • Geschirrspülen und Küchengehilfe
  • Empfang und Verabschiedung von Gästen
  • Betrieb, Reinigung und Service im Onsen-Bereichs

 

Wie ist die Vergütung?

 
Die Ryokan-Jobs sind vergütet im Bereich von 690-1500 Yen pro Stunde. Es wird in der Regel erwartet, dass du 48 Stunden (6 Tage x 8 Stunden) pro Woche arbeitest.
 
 

Wie bin ich untergebracht?

 
Die Ryokans organisieren in der Regel Unterbringung im Einzel- oder Mehrbettzimmer in einem Angestelltenwohngebäude in der Nähe des Hotels. Wenn dieses weiter entfernt ist, wird man dort immer abgeholt. In der Regel wohnt man nicht direkt im Ryokan. Verpflegung wird oft vom Ryokan gestellt. Wenn Unterbringung und/oder Verpflegung gestellt wird, wird dafür ein Betrag vom Gehalt abgezogen, aber in weit geringerem Umfang als was du verdienst durch deine Arbeit. Es bleibt dir von deinem Lohn also noch etwas übrig!
 
 

In welchen Ryokans kann ich arbeiten?

 
Wir arbeiten mit vielen Ryokans in ganz Japan. Du kannst uns deine Vorlieben mitteilen und wir suchen ein passendes Ryokan für dich aus! Bitte lass uns wissen:
 
  1. Wann und wie lange du den Ryokan-Job ausüben willst (von 2 Wochen bis 1 Jahr ist möglich)
  2. Wo in Japan: z.B. Hokkaidō (bekannt für Vulkane, heiße Quellen, größte Stadt ist Sapporo) und Tōhoku (bekannt für Berge und Skiregionen) im Norden, Kantō inkl. dem Umland von Tokio, Hokuriku, Tōkai (mit der Stadt Nagoya) und Shikoku im Zentrum Japans sowie Kyūshū und das tropische Okinawa im Süden Japans.
  3. Art der Arbeit (Generalist oder bestimmte Bereiche wie Küche oder Zimmerreinigung)
  4. Art der Unterbringung: Einzelzimmer oder Mehrbettzimmer | Ob Verpflegung gestellt wird oder nicht
 

Wer kann am Ryokan-Job-Programm in Japan teilnehmen?

 
Die Voraussetzungen sind:
 
  • Du musst ein Working Holiday Visum bekommen können. Dies ist nur möglich für Staatsbürger von Deutschland, Österreich, Dänemark, Norwegen, Island, Großbritannien, Frankreich, Irland, Australien, Neuseeland, Canada, Portugal, Spanien, Ungarn, Argentinien, Chile, Slowakei, Tschechien, Polen, Litauen, Korea, Taiwan und Hong Kong im Alter von 18-30 Jahre (zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung).
  • Du musst über Japanischkenntnisse auf Konversationslevel verfügen, um Arbeitsanweisungen verstehen zu können. Wenn du noch nicht genügend Japanisch kannst, dann kannst du zuerst für einen Monat an intensivem Sprachunterricht in Tokio teilnehmen. Danach verfügst du über ausreichende Japanischkenntnisse für die Ryokan-Arbeit.
  • Es wird erwartet, dass du ernsthaft interessiert bist und motiviert mitarbeitest. Nachdem ein Ryokan für dich zugesagt hast und du auch zugesagt hast, solltest du nicht aus nichtigen Gründen zurücktreten. Pünktlichkeit und das gewissenhafte Ausführen deiner Arbeit auf höchstem Serviceniveau wird erwartet!
 

Kann ich Ryokan-Arbeit in Japan als Teil meines längeren Work&Travel-Aufenthalts in Japan durchführen?

 
Auf jeden Fall! Das Working Holiday-Visum für Japan bekommt man nur einmal im Leben, also sollst du es voll auskosten! Mit dem Working Holiday Visum kannst du für bis zu ein Jahr nach Japan und vergütete Jobs annehmen. Wenn du unser Work&Travel-Paket "Ryokan-Jobs in Japan" buchst, sind darin bereits alle unsere Support-Services des Work&Travel-Pakets Tokio bereits beinhaltet. Du kannst also vor oder nach deiner Ryokan-Arbeit zu uns nach Tokio kommen und dort ohne weitere Kosten unseren Support nutzen.
 

Was bieten wir dir als Teilnehmer unseres Programms "Ryokanjobs in Japan"?

 
Japanisches EssenWork&Travel-Paket RYOKAN-JOBS in JAPAN:
1 Teilnehmer 1100 EUR, 2 Teilnehmer 850 EUR p.p.

Jetzt buchen!
 
Bestandteil des Work&Travel-Pakets "Ryokan-Jobs in Japan" sind:
 
  • Bei Buchung Übersetzung deines englischen Lebenslaufs auf Japanisch
  • Vorstellen von Ryokans, die Interesse an dir haben und Organisation von Vorstellungsgesprächen via Telefon oder Skype
  • Persönliche Vorbereitung/Beratung vor den Vorstellungsgesprächen
  • Unterstützung mit der Anreise zum Ryokan (Anreiseinformationen)
  • Sämtliche Services unseres Work&Travel-Pakets Tokio:
    • Vorbereitungsunterlagen – inkl. allerhand praktischer Informationen über das Leben in Tokio
    • Vorbereitungssession via zoom vor deiner Anreise
    • Organisation der Unterkunft in Tokio
    • Bei Ankunft Abholung vom Flughafen Haneda oder Narita oder Bahnhof Tokyo Station per öffentlichen Verkehrsmittel zur Unterbringung (Für Flugankunft Freitags 8-20 Uhr)
    • Assistenz vor Ort bezüglich:
      • Einwanderungsbehörde (Residence Card)
      • Einwohnermeldeamt
      • Steuernummer beziehen
      • Eröffnung eines Bankkontos und Mobilfunkvertrags
      • Japanisch-Sprachunterricht
      • Örtliche Orientierung in der Umgebung der Unterbringung
    • Assistenz mit Finden eines Jobs
      • Hilfe mit Bewerbungsmappe auf Japanisch (Lebenslauf auf Japanisch und Englisch)
      • Tipps & Vorbereitung für Vorstellungsgespräch
      • Registrierung beim Arbeitsamt
      • Bereitstellung von Jobangebote aus anderen Quellen
    • Mehrsprachige Kontaktpersonen vor Ort (Deutsch, Englisch und Japanisch) für jegliche Hilfeleistung
    • Benutzung von PC und Drucker in unserem Haus in Koto-Ku (Stadtteil von Tokyo) zur Recherche von Jobs und Erstellung von Bewerbungsunterlagen
    • Wir sind dein Ansprechpartner während deines gesamten Jahres in Japan!
    • Zum CO2-Ausgleich deiner Langstreckenflüge pflanzen wir 10 einheimische Bäume am Kilimanjaro in Tansania pro Teilnehmer!

 

Wie läuft jetzt alles ab?

 
Dies sind die erforderlichen Schritte:
 
  1. Bei deiner Buchung und Anzahlung von 200 EUR übersetzen wir deinen (englischen) Lebenslauf auf Japanisch und bringen ihn auf das richtige Format.
  2. Nach etwa 3 Tagen stellen wir dir Roykans vor, die Interesse an dir haben. Du teilst uns mit, welche du bevorzugst.
  3. Wir teilen dir dann einen Termin mit für ein Vorstellungsgespräch mit dem Ryokan via Skype.
  4. Vor dem Jobinterview geben wir dir Ratschläge dafür und bereiten dich darauf vor. Der Arbeitgeber wird dir am Ende des Vorstellungsgesprächs gleich mitteilen, ob du genommen wirst oder nicht.
  5. Wenn du nicht eingestellt wirst, dann organisieren wir ein Vorstellungsgespräch mit deiner zweiten/dritten etc. Wahl, bis du einen Job findest.
  6. Die restliche Rate des Work&Travel-Pakets "Ryokan-Jobs in Japan" fällt erst einen Monat vor der Anreise an.
 

Kann ich auch Ryokan-Jobs mit der Farmarbeit in Japan kombinieren, die World Unite! organisiert?

 
Auch dies ist möglich und beides können wir bereits vor deiner Anreise organisieren. Du bekommst dann von uns Vorschläge sowohl für Farmen als auch für Ryokans etwa 3 Tage nachdem du uns deinen Lebenslauf geschickt hast und wir organisieren Vorstellungsgespräche für beide Jobs. Dafür fällt ein Extra von 100 EUR an.
 
 

Was passiert, wenn mich kein Ryokan nimmt?

 
In diesem sehr unwahrscheinlichen Fall erstatten wir dir deine Anzahlung zurück.
 

Ich bin bereits in Japan und habe ein Visum, das mir vergütete Arbeit erlaubt und möchte nur den Ryokan-Job. Ist dies möglich?

 
Ja, dies ist möglich. Die Kosten nur für die Vermittlung eines Ryokan-Jobs, ohne unsere weiteren Work&Travel-Services betragen einmalig 40.000 JPY (nur möglich, wenn du bereits in Japan bist und nicht Teilnehmer unseres Tokyo Work&Travel-Programm bist. Wenn du bereits Teilnehmer unseres Tokyo Work&Travel-Programm bist und die Ryokan-Option hinzubuchen möchtest zahlst du nur den Aufpreis von 300 EUR gegenüber dem Tokyo-Work&Travel-Programm).
 
 
Farmarbeit in JapanWork&Travel-Paket RYOKAN-JOBS IN JAPAN:
1 Teilnehmer 1100 EUR, 2 Teilnehmer 850 EUR p.p.

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